Till Dziallas war seit 2012 bei der INTERNET WORLD Business, wo er ein zweijähriges Volontariat in der Online- und Printredaktion absolvierte und anschließend als Online-Redakteur arbeitete. Erste journalistische Gehversuche unternahm er als Redakteur der Schülerzeitung "Klasse fünf aktuell". Später folgten Praktika und redaktionelle Mitarbeit im In- und Ausland, unter anderem bei "Süddeutsche Zeitung", "Wort & Bild Verlag" und "Wissen Digital". Die zweite Leidenschaft des studierten Politikwissenschaftlers ist neben dem Schreiben die Musik. In seiner Freizeit surft Till auch gerne mal offline – im Gardasee oder im Meer.
Amazon bringt seinen Bezahlservice "Login and Pay" jetzt auch nach Europa: In Deutschland und Großbritannien können Kunden bei externen Webshops mit ihren bei Amazon gespeicherten Daten einkaufen.>>
Mit einer einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Frankfurt am Main dem Taxi-Konkurrenten Uber die Vermittlung von Fahrern deutschlandweit untersagt - jetzt hat es diese wieder aufgehoben.>>
Über den Termin wurde monatelang spekuliert, jetzt ist es soweit: Netflix ist in Deutschland verfügbar. Mit dabei die bekannte Serie "House of Cards", aber auch deutsche Produktionen wie "Stromberg".>>
Wer am Sonntag eBay nutzen wollte, hatte möglicherweise Pech: Wichtige Funktionen der Seite standen mehrere Stunden nicht zur Verfügung. Das hat auch für die Verkäufer Folgen.>>
Einfach zurückschicken: Webshopper glauben, dass die gewählte Zahlungsart den Retourenprozess beeinflusst. Entsprechend positiv bewerten sie etwa den Kauf per Rechnung.>>
Wenn kleine Kinder auf Shopping-Tour gehen, kann es teuer werden. Wegen einer fehlenden Kindersicherung in seinem "Play Store" soll Google an Eltern mindestens 19 Millionen US-Dollar zurückzahlen.>>
Seit April gibt es sie in den USA, jetzt bringt Amazon seine Streaming-Box "Fire TV" auch nach Deutschland. Filme, Serien und Spiele aus dem Web lassen sich damit auf dem Fernseher ansehen.>>
Anbieter von E-Books und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien verbieten. Eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist nun rechtskräftig.>>