Neue Pflichten für Online-Shops bei Verpackungen

Bußgeld bis 200.000 Euro

von - 16.01.2019
Datenbank Lucid
Datenbank Lucid: Bereits seit August vergangenen Jahres können sich Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.
Ein Verstoß gegen das neue Verpackungsgesetz kann teuer werden. „Wer gegen die Vorschriften des Verpackungsgesetzes verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und hat mit zum Teil hohen Bußgeldern zu rechnen“, warnt die Rechtsanwältin Alena Fuchs. Unternehmen, die sich nicht registrieren, obwohl sie dazu verpflichtet sind, müssen mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro rechnen. Die Nichtbeteiligung an einem dualen System kann sogar bis zu 200.000 Euro Strafe kosten.
Gleichzeitig riskieren Händler bei Nichtbeachtung eine Abmahnung, denn: „Das Verpackungsgesetz ist auch eine Marktverhaltensregel“, betont Fuchs. Da es sich bei dem Register der ZSVR um ein ­öffentliches Register handele, könnten nun auch Konkurrenten überprüfen, ob ein ­Unternehmen seinen Registrierungspflichten nachgekommen ist. „Dadurch steigt die Abmahngefahr“, so die Anwältin.
Bei Crustanova, einem Webhändler für frische Meeresfrüchte, sieht man sich in ­Sachen Verpackungsgesetz „gut auf­gestellt“. Laut Vertriebsleiter Simon Mendel hält sich der Aufwand „im Rahmen“. Sein ­Fazit: „Abmahnungen lassen sich vermeiden, wenn man rechtzeitig handelt.“
Betreiber von dualen Systemen
Anfang der 1990er-Jahre wurde das Duale System Deutschland (DSD), Betreiber des Grünen Punkts, gegründet. Weil das Monopol dem europäischen Wettbewerbsrecht widersprach, wurden weitere Abfallbeseitigungsunternehmen zugelassen. Aktuell sind neun Systembetreiber für die Samm­lung und Verwertung von Verpackungsabfällen autorisiert:
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