Die besten Use Cases für die Blockchain

Das Prinzip Blockchain

von - 11.03.2020
Deutschland ist bei Blockchain Nachzügler
(Quelle: Bitkom Research )
Im Prinzip kann man sich die Blockchain wie ein Kassenbuch vorstellen, in dem Transaktionen eingetragen werden, und das nicht zentral auf einem einzigen Server gespeichert, sondern verschlüsselt als dezentrale Datenbank auf viele Rechner in einem Netzwerk redundant verteilt ist. Auf allen diesen Nodes befindet sich eine identische Kopie aller Transaktionen. Die Transaktionen werden in Blöcken zusammengefasst, die eine Kette bilden (Blockchain = Blockkette). Ist ein Block vollständig, wird der nächste erzeugt.
Jede neue Transaktion wird vermerkt und dann von den Rechnern authentifiziert, auf denen die Kassenbücher gespeichert sind. Erst dann ist die Transaktion gültig. Dieses Proof-of-Work-Verfahren ist natürlich sehr rechenintensiv; doch dafür sind die Blockchain-Einträge nahezu fälschungssicher. Das Kassenbuch ist strikt additiv - nichts lässt sich rückwirkend verändern oder entfernen. Das Register wächst, während fortwährend neue Datensätze hinzugefügt werden.
Die Informationen sind unveränderlich und für jeden Berechtigten sichtbar gespeichert. Jeder Teilnehmer hat die gleichen Zugriffsrechte und Möglichkeiten. Keine Person, Firma oder Behörde hat Macht über die Blockchain. Da die Daten in der Blockchain unveränderbar sind, lässt sich stets nachvollziehen, wann, warum und wie ein neuer Posten in dem Kassenbuch notiert wurde. Das heißt: Digitale Besitzrechte sind zweifelsfrei festzustellen, Original und Kopie eines Datensatzes lassen sich klar voneinander unterscheiden.

Regulierte Währung

Die bekannteste Anwendung der Blockchain-Technologie sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether. Daneben werden zunehmend digitale Wertpapiere zur Unternehmensfinanzierung genutzt. Blockchains ermöglichen dort insbesondere den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Inzwischen herrscht dazu in Deutschland eine größere Rechtssicherheit. Seit 1. Januar 2020 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ in Kraft.
Neben Maßnahmen gegen Geldwäsche reguliert die Bundesregierung darin auch digitale Anlageprodukte, sogenannte Kryptowerte. Das bedeutet: Jedes Unternehmen, das Dienstleistungen rund um Bitcoins oder andere Kryptowährungen anbietet, braucht eine behördliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Damit wird die Verwaltung von Kryptowerten für Dritte als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung Teil des Kreditwesengesetzes.
Für die Geschäftsführer solcher Firmen gilt beispielsweise, dass sie neben einer Berufsausbildung oder einem Studium im juristischen oder wirtschaftlichen Umfeld auch praktische Führungserfahrungen in Bankgeschäften mitbringen müssen. Bei Start­-ups in der Krypto­branche ist das oft nicht der Fall. Sie müssen also prüfen, ob sie ihr Geschäftsmodell ohne BaFin-Erlaubnis fortsetzen dürfen.
Doch trotz der verbesserten Rechtssicherheit bleiben bei den Blockchains für Bitcoin & Co. einige Fragezeichen. Die hohen Wertschwankungen machen die Digitalwährungen nicht unbedingt zu einem seriösen Zahlungsmittel, zudem gibt es technische Probleme beim Bitcoin-Mining in puncto Skalierbarkeit und Geschwindigkeit.
„Die Blockchain für die Bitcoin wird immer größer. Das resultiert in einem Skalierungsproblem, weil jeder Teilnehmer eigentlich die kompletten Daten auf seinem Rechner speichern müsste. Hinzu kommt der immens hohe Energiebedarf beim Bitcoin-Mining durch das Proof-of-work-Konsensverfahren. Das ist in der heutigen Zeit des Klimawandels nicht akzeptabel“, gibt Ralf Engelschall zu bedenken.
Hier gibt es also noch Handlungsbedarf, zumal davon auszugehen ist, dass der digitale Zahlungsverkehr und die Akzeptanz von Kryptowährungen weiter zunehmen werden. So evaluiert die Euro Banking Association (EBA) gerade die Möglichkeit eines digitalen Euro auf Blockchain-Basis. Auch die chinesische Zentralbank arbeitet an einem Digital-Yuan.
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