Kartellamt fordert mehr Verbraucherschutz im Netz

Bundeskartellamt verhängt Millionengeldbußen

von - 19.12.2016
In diesem Jahr hat das Bundeskartellamt wieder mit Millionenbußen unerlaubte Preisabsprachen zu Lasten der Verbraucher geahndet. Insgesamt seien Strafgelder von gut 121 Millionen Euro gegen 22 Unternehmen und fünf Manager verhängt worden, berichtete Mundt. 85 Firmenstandorte und drei Privatwohnungen wurden durchsucht.
Besonders stach dabei der Lebensmittel-Einzelhandel heraus, der seit Jahren im Fokus der Kartellwächter steht. Dort gab es nach Erkenntnissen der Ermittler nicht nur Absprachen etwa von Brauereien, Kaffee- und Süßwarenherstellern untereinander, sondern auch von Herstellern mit großen Handelsketten.
Die Marktmacht der vier dominierenden Handelsketten Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe mit den Lidl-Märkten sowie Kaufland sieht das Bundeskartellamt seit langem kritisch. Schon vor der im Dezember abgesegneten Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka hätten die vier Ketten für rund 85 Prozent des Marktes gestanden.
Dass nun mit Kaiser's Tengelmann auch der letzte Große unter den Kleinen vom Markt verschwinde, sei aus Wettbewerbssicht "nicht sehr erfreulich", sagte Mundt. "Der Mittelstand ist nur noch Zaungast."
Im kommenden Jahr rechne er nicht damit, dass die Verstöße und damit die Arbeit des Kartellamtes nachließen, sagte Mundt. 2016 habe es allein 53 "Bonusanträge" gegeben, bei denen Unternehmen Informationen über Verstöße in ihrer Branche weitergeben und dafür auf eine mildere Strafe hoffen. Laufende Kartellverfahren, zu denen sich die Behörde inhaltlich nicht äußert, gibt es derzeit etwa bei Bauunternehmen, im Pharmagroßhandel und beim Stahleinkauf durch Autohersteller.
Eine Niederlage musste das Kartellamt im Herbst wegen der sogenannten Wurstlücke hinnehmen: 128 Millionen Euro Bußgeld gegen einen Fleischfabrikanten konnten nicht weiterverfolgt werden, weil die betroffenen Unternehmen nach Umstrukturierungen im Konzern nicht mehr greifbar waren. Auch in diesem Punkt setzt das Bundeskartellamt auf die Reform des GWB bis etwa Mitte 2017.
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