Änderungen zum 1. Juli

Kündigungsbutton, teurere Pakete und Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

von - 28.06.2022
Juli
Foto: Shutterstock/PENpics Studio
Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte, teurere Pakete und einen Online-Kündigungsbutton: Der Juli hält einige Neuerungen für Händler und Unternehmen bereit.
Die Renten steigen, der Mindestlohn auch und wer einen Vertrag im Internet geschlossen hat, kann ihn künftig leichter kündigen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Juli:

Pakete werden teurer

Das Verschicken von Paketen per DHL wird am 1. Juli teilweise teurer. So kostet ein Zwei-Kilogramm-Paket, dessen Marke online erhältlich ist, fortan 5,49 Euro und damit 50 Cent mehr. Bei Sendungen ins Ausland ist das Bild gemischt: Teilweise bleiben die Gebühren konstant, teilweise verdoppeln sie sich fast, etwa bei schwereren Paketen in die USA.

Verträge im Internet leichter kündigen

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli auf 10,45 Euro je Stunde von bisher 9,82 Euro. Das ist ein Zuwachs von gut sechs Prozent.

Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Die Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte wird am 1. Juli ausgeweitet. Dann sind zum Beispiel auch Supermärkte und Discounter davon betroffen, wenn sie solche Geräte mehrmals im Jahr anbieten.

Tabaksteuer

E-Zigaretten werden vom 1. Juli an in die Tabaksteuer einbezogen, sodass die Preise der Inhaltsstoffe, sogenannter Liquids, steigen dürften.

Mobilfunk

Eine neue EU-Verordnung bringt Verbesserungen für Mobilfunkkunden. Sie sollen ab Juli im EU-Ausland dieselben Dienstleistungen nutzen können wie zu Hause - soweit im besuchten Mitgliedstaat dieselben Netze und Technologien zur Verfügung stehen. So sollten Verbraucherinnen und Verbraucher, die zu Hause 5G nutzen können, auch in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen Zugang zu 5G-Diensten bekommen. Außerdem sollen Roamingdienste automatisch unterbrochen werden, um so weitere Gebühren zu vermeiden, wenn durch den Verbrauch von Daten- oder Gesprächsvolumen zuvor festgelegte Obergrenzen erreicht wurden. Dies gilt auch für das Roaming außerhalb der EU.
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