Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Klärung auf europäischer Ebene

von - 10.05.2016
Anders als bei den Verfassungsbeschwerden, bei denen ein beschränkter Prüfungsrahmen angelegt werde, könne vor dem Verwaltungsgericht das gesamte maßgebliche Recht berücksichtigt werden, erklärte Bäcker. Mit der Klage sei ein Eilantrag verbunden. Am Ende solle eine Klärung im Rahmen der Europäischen Union angestrebt werden. Er sei überzeugt, dass auch die Neuregelung des Gesetzes gegen Grundrechte verstößt, sagte Bäcker. Sie werde sich jetzt "sowohl am Grundgesetz als auch an den Unionsgrundrechten messen lassen müssen".
Oliver Süme
Oliver Süme, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender eco: Sieht durch das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung riesige Kosten auf Anbieter zukommen.
(Quelle: eco )
Mit dem Gesetz würden Unternehmen gezwungen, "ein Millionengrab zu graben", beklagte eco-Vorstands-Mitglied Oliver Süme. Es gehe dabei um rund 600 Millionen Euro, die an Kosten auf die Unternehmen zukämen. Dabei seien kleinere Anbieter überproportional betroffen, betonte Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG. Die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung.
Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung erhoffen sich von der Speicherung der Verbindungsdaten eine bessere Aufklärung vor allem bei schweren Verbrechen und Terrorismus. Den wenigen dazu vorliegenden Studien sei aber deutlich zu entnehmen, dass die Auswertung von Verbindungsdaten vorrangig für die Verfolgung einfacher Cyberkriminalitätsdelikte wie Stalking, illegaler Pornografie oder Urheberrechtsverletzungen ausgelegt sei, sagte Bäcker. Bei den schwereren Verbrechen sei eine Zuordnung zu Personen in den meisten Fällen nicht gelungen.
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