SpaceNet und eco-Verband

Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

von - 10.05.2016
Ethernet-Kabel, Netzwerk
Foto: Matthias Balk
Der Internetprovider SpaceNet will mit Hilfe des eco-Verbandes gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vorgehen. Hierzu soll vor dem Verwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung erreicht werden.
Der Internetprovider SpaceNet hat gegen die Vorratsdatenspeicherung zusammen mit dem Internetverband eco eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.  Ziel sei es, grundlegende Rechtsfragen zu klären und die Entscheidung als Richtervorlage für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu nutzen, sagte Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht am Karlsruher Institut für Technologie und Verfasser der Klage in Berlin.
Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten war in Deutschland im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Im April 2014 befand der Europäische Gerichtshof eine entsprechende EU-Richtlinie nicht mit der Charta der Grundrechte der EU vereinbar und somit ungültig. Seit Dezember 2015 ist in Deutschland ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft, gegen das inzwischen mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht laufen.
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Nach dem neuen Gesetz sollen Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.
Dass bei der Speicherfrage die IP-Adressen immer gern mit Telefonnummern verglichen würden, sei jedoch irreführend, sagte Bäcker. Heute sei es auch üblich, IP-Adressen etwa an mehrere Anschlüsse gleichzeitig zu vergeben. Die entsprechenden "Übersetzungen" enthielten dann vielfach auch Informationen über die Ziele. Man könne inzwischen die Verwendung eines PCs in Millisekunden beobachten. "Daraus lassen sich auch Rückschlüsse auf den Inhalt ziehen."
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