Ab dem 1. März

Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte

von - 28.02.2020
Fachkräfte
Foto: Julian Stratenschulte / dpa
Um dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, will Deutschland den Arbeitsmarkt nun auch für Experten aus dem Nicht-EU-Ausland öffnen. Die Migration beispielsweise deutlich vereinfacht werden.
Zum Start des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind Fachleute vorsichtig optimistisch. "Schon der Name ist ein deutliches Signal, dass wir uns für Fachkräfte aus dem Ausland öffnen", sagte OECD-Migrationsexperte Thomas Liebig der Deutschen Presse-Agentur.
Er merkte aber auch an: "Es wäre wichtiger, auf Anpassungsfähigkeit und hohe Motivation von Einwandern zu achten als auf formale Qualifikationen." Das sei auch deshalb wichtig, weil der technologische Wandel die Arbeitswelt in Deutschland so stark verändern werde wie in kaum einem anderen Land. Das neue Gesetz tritt an diesem Sonntag (1. März) in Kraft.
Bislang können nur Uni-Absolventen aus Nicht-EU-Staaten ohne Arbeitsplatzangebot in Deutschland nach Jobs suchen. Von März an können auch Fachkräfte zur Arbeitsplatzsuche kommen, wenn sie Deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Vorrangprüfung, bei der geprüft wird, ob nicht auch ein inländischer Bewerber zur Verfügung steht, soll für qualifizierte Ausländer mit Arbeitsvertrag entfallen. Visa sollen schneller vergeben werden. Für EU-Bürger gilt weiterhin Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Praxis wird Erfolg zeigen

Ob das alles den erhofften Erfolg bringt, muss nach Einschätzung von Beobachtern die Praxis zeigen. "Entscheidend ist jetzt, dass das Gesetz bürokratiearm und mittelstandsfreundlich umgesetzt wird", heißt es vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). "Schon jetzt beobachten wir eine rasant steigende Zahl von Anfragen." Häufig gehe es dabei um Situationen, in denen Handwerksbetriebe schon ausländische Fachkräfte kennen und diese möglichst schnell ins Land holen wollten.
Die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Petra Bendel, betonte: "Wichtig sind gute Sprachkurse, schnelle Visa und dass im Ausland erworbene Qualifikationen zügig anerkannt werden. Erst dann wird das Gesetz wirken."
Umstritten ist, wie sich die Pflicht zum Nachweis vergleichbarer Qualifikationen auswirken wird. "Im Ausland erworbene Qualifikationen lassen sich oft nicht mit deutschen Berufsabschlüssen vergleichen", sagte Bendel. Deshalb sei es gut, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Nachqualifizierung in Deutschland stark ausgebaut habe. Marius Clemens vom Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist da skeptischer: "Durch das spezielle Ausbildungssystem Deutschlands ist eine eindeutige Nachweisregelung nur schwer möglich." Sein Fazit: "Auch wenn das Einwanderungsgesetz der erste Schritt in die richtige Richtung ist, wird es wohl in der aktuellen Form nur einen kleinen Beitrag zur Lösung des Fachkräfteproblems leisten können."
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