E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Der Bezahldienst PayPal hat mit "Tap to Pay" eine neue Lösung für kontaktlose Zahlungen gestartet. Kleine Unternehmen können diese nun direkt auf Android-Geräten akzeptieren - ohne zusätzliche Hardware oder Gebühren.
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Das Metaverse ist doch ein alter Hut, alter Wein in neuen Schläuchen, sagt Tobias Schlotter von Akeneo. Für ihn wird sich das Metaverse maximal als virtueller Raum für VR-Junkies etablieren. Ein kurzer Hype wie die MiniDisc oder das Tamagotchi eben.
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B2B-Unternehmen gehen auch 2023 ihr Online-Marketing mit einer klaren Zielsetzung an. Welche Themen besonders relevant bleiben, zeigt eine Studie von eMinded.
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Nutzerinnen und Nutzer können über das neue Panel genauer steuern, ob Werbung zu sensiblen Themen wie Alkohol oder Glücksspiel in der Suche oder auf YouTube angezeigt werden soll.
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Werbung im Nachhaltigkeits-Kontext steigert den Markenwert, das ist das Ergebnis einer Studie des Adtech-Dienstleisters IAS. Demnach bevorzugen 68 Prozent aller Deutschen Marken, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen.
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Amazon will Kunden und Händlern die Rückabwicklung ungewollter Produkte einfacher gestalten. Das Unternehmen hat diesbezüglich diverse Änderungen ab Ende Oktober angekündigt.
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Ein Gerichtsurteil des Oberlandesgericht Berlin erklärte die Marke "Black Friday" nun für verfallen und ordnete die vollständige Löschung aus dem Markenregister an. Händler und Unternehmen benötigten zuvor Lizenzen zur Verwendung.
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Ob einem der Zauberumhang von Harry Potter auch steht, lässt sich jetzt mit dem neuen AR-Shopping-Tool von Snapchat prüfen. Zu Halloween kooperiert die Social-Media-Plattform dazu mit der US-Kostümmarke Disguise.
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Auf einer interaktiven Karte hat das E-Commerce-Intelligence-Unternehmen Marketplace Pulse abgebildet, wie sich Amazon und Ebay seit 2002 entwickelt haben. Amazon hat heute weltweit die Nase vorn.
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