Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (Kurzform DSGVO oder EU-DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in der gesamten EU in Kraft. Sie regelt die Datenschutz-Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union und soll sicherstellen, dass in allen EU-Ländern dieselben Standards gelten.
Mit Inkrafttreten der DSGVO gilt in Deutschland auch eine neue Version des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die die Regelungen der DSGVO in deutsches Recht umsetzt. Die DSGVO ersetzt eine EU-Datenschutzrichtlinie aus den 1990er Jahren und ist im Gegensatz zu dieser Richtlinie eine Verordnung, also geltendes EU-Recht, an das sich alle Mitgliedsstaaten zu halten haben.
Die DSGVO regelt die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten. Von ihr ist jede Stelle betroffen, die mit solchen Daten umgeht. Eng mit der DSGVO verwoben, jedoch nicht identisch, ist die EU-Privacy-Verordnung, die vor allem im Bereich Tracking und Targeting für Website-Betreiber und Online-Marketiers viele Herausforderungen birgt. Im Gegensatz zur DSGVO ist die EU-Privacy-Verordnung jedoch noch nicht abschließend beraten. Ein Inkrafttreten wird nicht vor 2019 erwartet.
Statt DSGVO wird häufig auch die englische Bezeichnung verwendet, sie lautet EU General Data Protection Regulation (GDPR).
Im Gespräch erklärt Rechtsanwältin Olga Stepanova, wie Unternehmen rechtliche Fallstricke bei aktuellen Themen wie der DSGVO, dem Brexit und dem Einsatz von Social Media umgehen.
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Um auf Trends des digitalen Handels wie Mobile Commerce und Multichannel zu reagieren, hebt PayPal eine neue Plattform aus der Taufe, die Unternehmen beim globalen Handel unterstützen soll.
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Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 42 Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt sowie 54 Verwarnungen ausgesprochen. Damit waren die deutschen Behörden im Vergleich mit 15 anderen EU-Ländern am aktivsten.
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Das Inkrafttreten der DSGVO jährt sich zum ersten Mal. Die Bilanz fällt prinzipiell positiv aus. Damit wurde unter anderem erreicht, den Datenschutz stärker in den Fokus der Verbraucher zu rücken.
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Ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich wenig an der Verbreitung von Cookies geändert. Die meisten Nutzer fühlen sich von Hinweisen zwar gestört, akzeptieren diese aber meist ungelesen. Nur jeder Vierte verweigert die Annahme.
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Die größte Aufregung rund um die Datenschutzgrundverordnung hat sich nach einem Jahr gelegt. Es gibt inzwischen viel Lob - aber auch weiterhin Kritik. In jedem Fall lässt die "Zeitenwende im Datenschutz" die Arbeit für alle nicht ausgehen.
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