Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (Kurzform DSGVO oder EU-DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in der gesamten EU in Kraft. Sie regelt die Datenschutz-Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union und soll sicherstellen, dass in allen EU-Ländern dieselben Standards gelten.
Mit Inkrafttreten der DSGVO gilt in Deutschland auch eine neue Version des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die die Regelungen der DSGVO in deutsches Recht umsetzt. Die DSGVO ersetzt eine EU-Datenschutzrichtlinie aus den 1990er Jahren und ist im Gegensatz zu dieser Richtlinie eine Verordnung, also geltendes EU-Recht, an das sich alle Mitgliedsstaaten zu halten haben.
Die DSGVO regelt die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten. Von ihr ist jede Stelle betroffen, die mit solchen Daten umgeht. Eng mit der DSGVO verwoben, jedoch nicht identisch, ist die EU-Privacy-Verordnung, die vor allem im Bereich Tracking und Targeting für Website-Betreiber und Online-Marketiers viele Herausforderungen birgt. Im Gegensatz zur DSGVO ist die EU-Privacy-Verordnung jedoch noch nicht abschließend beraten. Ein Inkrafttreten wird nicht vor 2019 erwartet.
Statt DSGVO wird häufig auch die englische Bezeichnung verwendet, sie lautet EU General Data Protection Regulation (GDPR).
Europa müsse hart daran arbeiten, eine größere Rolle in der Digital-Ära zu spielen. Die EU sei jedoch in der Pflicht, ein besseres System zu schaffen, welches auf den europäischen Werten basiere, so die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
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Annähernd zur gleichen Zeit wie die DSGVO ist der CLOUD Act in den USA in Kraft getreten - dieser erlaubt US-Behörden den Zugriff auf sensible Daten zur Strafverfolgung. Das ist jedoch nicht DSGVO-konform.
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Ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro hat die Berliner Datenschutzbeauftragte gegen die Deutsche Wohnen verhängt. Die Wohnungsgesellschaft soll gegen die DSGVO verstoßen haben.
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Dass es bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu Bußgeldzahlungen kommen kann, ist jedem Unternehmen klar. In welchem Bereich eine solche individuelle Geldbuße liegt, wusste aber bislang niemand so genau. Das hat sich jetzt geändert.
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Annähernd jede Datenschutzverletzung ist im Rahmen der DSGVO zu melden. Allerdings muss sich niemand selbst belasten. Unternehmen sind jedoch dazu verpflichtet, Datenpannen zu melden.
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Unternehmen müssen ihre Angriffsfläche so weit wie möglich reduzieren. Schwachstellen-Management-Lösungen in der Cloud erkennen mögliche Lücken im Unternehmensnetzwerk.
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Vom 08. bis 10. Oktober findet in Nürnberg die Sicherheits-Fachmesse it-sa statt. Neben zahlreichen Vorträgen erwarten die Besucher mitunter ein offenes Forum und eine Plattform für Security-Start-ups.
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Ein aktuelles Urteil des EuGH besagt: Die voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig. User müssen dem Setzen der Cookies aktiv zustimmen.
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Seit 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO in Kraft. Unternehmen, die sich nicht an die darin formulierten Vorgaben richten, müssen mit hohen Strafen rechnen.
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Anonymisierungsverfahren ermöglichen es, Daten in vollem Umfang zu verwerten, ohne dabei gegen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen.
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