5G wird Schlüsseltechnik der Digitalisierung

Lizenzen und andere Probleme

von - 13.08.2018
Technik allein genügt für die erfolgreiche Einführung von 5G jedoch nicht. „Die Schaffung der regulatorischen Voraussetzungen ist der nächste wichtige Schritt“, betont Michael Lemke von Huawei Deutschland. „Insbesondere die Bereitstellung der nötigen Frequenzressourcen im Bereich bis 6 GHz und im Millimeterwellenbereich sollte möglichst in globaler Abstimmung erfolgen, um ähnlich wie bei den vo­rangegangenen Mobilfunkgenerationen die nötigen Skaleneffekte zu schaffen.“
Wie in Deutschland die Vergabe der Lizenzen aussehen soll, darüber herrscht seit Mai dieses Jahres weitgehende Klarheit. Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat entschieden, die Frequenzen in den Bereichen 1920 MHz – 1980 MHz, 2110 MHz – 2170 MHz sowie von 3400 MHz – 3700 MHz im Versteigerungsverfahren zuzuteilen. Frequenzen oberhalb 24 GHz sollen „bedarfsgerecht“ für 5G bereitgestellt werden.
Für Firmen, die eigene 5G-Netze aufbauen wollen, hat die Bundesnetzagentur ein Band zwischen 3700 und 3800 MHz vorgesehen. Es soll regional und „möglichst kostenfrei“ zugeteilt werden, so die Behörde.
Michael Lemke
Michael Lemke
Senior Technology Expert bei
Huawei Deutschland
http://huawei-dialog.de
Foto: Huawei
„5G als Technologie verspricht, Konnektivität auf eine neue Ebene zu heben.“
„Unternehmen können in diesem Bereich ihr eigenes Netz aufbauen und betreiben – entsprechend ihrer eigenen Zeitpläne und Anforderungen“, erklärt Professor Schotten die Vorteile.
Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), sieht in der Auktionsgestaltung derzeit noch das größte Risiko für die 5G-Einführung: „Den Unternehmen dürfen hier nicht im großen Umfang finanzielle Mittel entzogen werden,
die dann nicht mehr für Investitionen in die Netzinfrastruktur zur Verfügung stünden.“
Ein Stolperstein auf dem Weg zur schnellen 5G-Einführung könnte auch die EU-Richtlinie 2014/53/EU sein. Die Radio Equipment Direc­tive (RED) regelt Inbetriebnahme und Nutzung von Funkanlagen und fasst den Begriff Funkanlage sehr weit, findet Schotten. „Das macht die regulatorische Situation kompliziert und könnte Geschäftsmodelle gefährden.“ Schotten mahnt daher eine Harmonisierung an. „Man darf die Industrie nicht mit einem Dickicht sich zum Teil widersprechender europaweiter und nationaler Regelungen überfordern.“ Der Wissenschaftler sieht zudem noch Abstimmungsbedarf  zwischen Mobilfunkindustrie und Anwenderunternehmen. „Terminologie, Geschäftsmodelle und Innovationszyklen sind sehr unterschiedlich.“
Zwei Organisationen arbeiten aber bereits daran, das gegenseitige Verständnis zu verbessern und Gemeinsamkeiten auszuloten. Im Automobilbereich ist dies die „5G Automotive Association“ (5GAA). Das produzierende und verarbeitende Gewerbe will die „5G Alliance for Connected Industries and Automation“ (5G-ACIA), eine Arbeitsgruppe des ZVEI (Zen­tralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie), bei der 5G-Einführung unterstützen.
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