Änderungsantrag
IT-Sicherheitsgesetz wird um Bußgelder erweitert
von
Andreas
Fischer - 11.06.2015

Foto: Shutterstock/Gustavo_Frazao
CDU/CSU und SPD wollen Änderungen in das geplante IT-Sicherheitsgesetz einfügen: So soll es einen Bußgeldkatalog und eine Verpflichtung für Hersteller erhalten, sich besser um ihre Produkte zu kümmern.
Auf den letzten Drücker wollen die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD noch Änderungen am geplanten IT-Sicherheitsgesetz erreichen, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Unternehmen müssen jetzt mit Bußgeldern rechnen, wenn sie Hackerangriffe nicht melden.

Chefsache: Bundesinnenminister de Maizière mit BSI-Präsident Hange bei der Vorstellung eines BSI-Berichts zur IT-Sicherheitslage in Deutschland im vergangenen Dezember.
(Quelle: BMI )
Betroffen sind alle Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen. Dazu zählt die Bunderegierung nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) mittlere und größere Unternehmen aus den Branchen Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen. Laut FAZ fallen etwa 2.000 Unternehmen unter die Bestimmungen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes.