Änderungsantrag

IT-Sicherheitsgesetz wird um Bußgelder erweitert

von - 11.06.2015
Cyber-Angriff auf Unternehmen
Foto: Shutterstock/Gustavo_Frazao
CDU/CSU und SPD wollen Änderungen in das geplante IT-Sicherheitsgesetz einfügen: So soll es einen Bußgeldkatalog und eine Verpflichtung für Hersteller erhalten, sich besser um ihre Produkte zu kümmern.
Auf den letzten Drücker wollen die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD noch Änderungen am geplanten IT-Sicherheitsgesetz erreichen, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Unternehmen müssen jetzt mit Bußgeldern rechnen, wenn sie Hackerangriffe nicht melden.
Chefsache: Bundesinnenminister de Maizière mit BSI-Präsident Hange bei der Vorstellung eines BSI-Berichts zur IT-Sicherheitslage in Deutschland im vergangenen Dezember.
(Quelle: BMI )
Die geplanten Strafen können sich auf bis zu 50.000 beziehungsweise sogar auf bis zu 100.000 Euro belaufen, wenn „die betreffende Störung tatsächlich zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur geführt hat“. So heißt es in dem Änderungsantrag, der von Netzpolitik.org veröffentlicht wurde.
Betroffen sind alle Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen. Dazu zählt die Bunderegierung nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) mittlere und größere Unternehmen aus den Branchen Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen. Laut FAZ fallen etwa 2.000 Unternehmen unter die Bestimmungen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes.
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