Bundestag beschließt Abschaffung des Routerzwangs

Abschaffung des Routerzwangs: Ein langer Weg

von - 06.11.2015
Ursprünglich hätte der Routerzwang bereits nach der Bundestagswahl 2013 abgeschafft werden sollen - und zwar über die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Allerdings stellte sich heraus, dass nur über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die dazu erforderliche Festlegung des Netzabschlusspunktes möglich ist.
In Kraft treten des Gesetzes
Letzte Frist: Erst in sechs Monaten soll das neue Gesetz in Kraft treten, um den Providern Zeit zu geben.
(Quelle: Shutterstock/sergign )
Weiterhin wurde das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) angepasst. Darin wurde nun festgeschrieben, dass alle Arten von Endgeräten - wie Router und Kabelmodems - von der Liberalisierung erfasst sind. Damit werde laut dem Bundeswirtschaftsministerium dem europäischen Ziel eines offenen und freien Warenverkehrs von TK-Geräten Rechnung getragen.
Wermutstropfen: Das Gesetz soll erst ein halbes Jahr nach seiner Verkündung in Kraft treten. Dadurch soll den betroffenen Internetanbietern genug Zeit gegeben werden, um sich administrativ und technisch auf die neue Situation einzustellen. 
Unterdessen regt sich im Bundesrat noch Widerstand gegen die Neuregelung. Die Länderkammer kann jedoch nur den Vermittlungsausschuss anrufen, um gegebenenfalls noch Änderungen an dem Gesetz zu bewirken. Kommt es allerdings dort zu keiner Einigung, hat der Bundestag die Möglichkeit, den Bundesrat einfach zu überstimmen.
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