Fahrdienstvermittler

Gericht verbietet Uber deutschlandweit

von - 18.03.2015
Uber-Werbung auf Facebook
Foto: Uber
Harter Rückschlag für den Fahrdienstvermittler Uber: Nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts droht dem Dienst Uber Pop in Deutschland das Aus.
Es ist die bislang folgenschwerste Niederlage für den Online-Dienst Uber im Streit mit dem Verbund Taxi Deutschland: Das Landgericht Frankfurt verbietet den Fahrdienst Uber Pop deutschlandweit. Dem Urteil nach darf das Unternehmen keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer nicht im Besitz einer behördlichen Genehmigung sind. Damit droht Uber in ganz Deutschland das Aus.
Dem Gericht zufolge verstößt das Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz. Der Taxi Verband hält das Angebot für wettbewerbswidrig. Uber wiederum hatte argumentiert, dass die Dienstleistungen des Unternehmens legal seien, da die Firma nur Vermittler zwischen Gast und Fahrer sei. Für das Gericht ist das Urteil eine Grundsatzentscheidung - das Taxigewerbe habe erstmals gegen Uber geklagt. Uber erwägt nun Berufung einzulegen.
Einen bundesweiten Stopp für die Taxi-Konkurrenz Uber gab es bereits im vergangenen Jahr. Damals hatte das Landgericht Frankfurt am Main dem Fahrdienst Uber mit einer einstweiligen Verfügung die Vermittlung von Fahrern untersagt. Wenige Tage später wurde die einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben, da das Gericht damals keinen Grund mehr sah, die Auseinandersetzung im Eilverfahren zu klären.
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