EU-Urheberrecht

Verleger sehen Fortschritt - Parlament ist kritisch

von - 07.02.2019
Artikel-13 EU-Urheberrecht
Foto: Ivan Marc / Shutterstock.com
Die Diskussionen um die umstrittene Reform des EU-Urheberrechts geht weiter. Deutschland und Frankreich haben sich mit einem Kompromiss geeinigt, der aber nicht bei allen Beteiligten gut ankommt.
Die Zeitungsverleger in Deutschland haben eine Einigung zwischen Deutschland und Frankreich bei der umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts begrüßt. "Frankreich und Deutschland begreifen sich als Motor, um Reformen und Innovationen in Europa voranzutreiben, und dieser Motor ist wieder angesprungen", teilte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Mittwoch mit. "Nun kommt es hoffentlich zu einer baldigen und endgültigen Einigung in der seit Jahren andauernden Debatte um die Modernisierung des Urheberrechts." Der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Axel Voss, zeigte sich am Mittwoch hingegen enttäuscht. "Da habe ich mir mehr erwartet", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Der Kompromiss zwischen Frankreich und Deutschland sieht unter anderem vor, dass es für kleinere Unternehmen künftig Ausnahmen bei Artikel 13 der Urheberrechtsreform gibt. Er könnte dazu führen, dass die EU-Staaten sich am Freitag auf eine gemeinsame Position einigen und die Verhandlungen über die Reform schon kommende Woche mit dem Europaparlament abgeschlossen werden könnten.

Grundsätzlich sollen Plattformen wie YouTube durch Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis im Netz landen. Eine Einigung der EU-Staaten auf eine gemeinsame Position scheiterte vor knapp drei Wochen vor allem an den unterschiedlichen Haltungen von Paris und Berlin. Beide Seiten einigten sich nun darauf, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, davon ausgenommen werden. Das geht aus einem Kompromiss-Entwurf hervor, der der dpa in Brüssel vorliegt und den die rumänische Ratspräsidentschaft am Freitag den EU-Staaten vorlegen möchte.

Eigentlich waren die Verhandlungen zwischen Europaparlament und EU-Staaten bei der Reform bereits viel weiter und sollten schon abgeschlossen sein. Der Dissens zwischen Deutschland und Frankreich verzögerte den Prozess jedoch. Deutschland wollte, dass es bei Artikel 13 eine Ausnahme für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 20 Millionen Euro gibt. Frankreich war gegen Ausnahmen.

Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Der damalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hatte sie 2016 vorgeschlagen. Neben der Haftung für Plattformen wie Youtube steht auch ein mögliches Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Die rumänische EU-Ratspräsidentschaft will nun am Freitag mit dem neuen Kompromiss in ein Treffen der EU-Staaten gehen. Falls diese zustimmen, avisieren die Rumänen für Montag oder Dienstag neue Verhandlungen mit dem Europaparlament. Ob es dann zu einer Einigung kommt, ist allerdings fraglich.

Der CDU-Politiker Voss sieht den neuen Vorschlag zwar als Grundlage für weitere Gespräche zwischen den EU-Staaten und dem Parlament. "Aber es kann nicht der letztendliche Text sein." Das Parlament will zwar auch Ausnahmen für kleine Unternehmen. Voss kritisierte jedoch, die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich sehe vor, dass auch Plattformen von Artikel 13 ausgenommen werden, obwohl sie wissentlich Urheberrecht verletzten - solange sie nicht älter als drei Jahre seien, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat hätten. "Wir wollen auch eine Ausnahme, aber nicht in dieser Form."
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