Neues Widerrufsrecht

Fragen & Antworten zum Online-Shopping

von - 13.06.2014
Ab heute gelten neue Regeln für das Online-Shopping: Versandhändler dürfen die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen. com! zeigt, worauf Sie achten müssen.
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Ab heute gelten neue Regeln für das Online-Shopping: Versandhändler dürfen die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen. com! zeigt, worauf Sie achten müssen.
Bisher war alles recht einfach: Man hat sich zum Beispiel bei T-Shirts und Hosen beim Online-Händler gleich mehrere Größen bestellt – in einer Größe fand der kleine Bauch immer Platz. Die unpassenden Hosen und T-Shirts gingen einfach an den Händler zurück. Über die Rücksendekosten hat man sich keine Gedanken gemacht, denn der vorfrankierte Rücksendeaufkleber wurde meist gleich mitgeschickt.
Doch heute tritt die europäische Verbraucherrechterichtlinie (EU-Richtlinie 83/2011) mit neuen Regeln für das Online-Shopping in Kraft. Händler können die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen – unabhängig vom Kaufpreis der Ware. Bislang galt das nur für Waren unter 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Zudem müssen Sie Ihren Widerspruch künftig eindeutig erklären – ein Zurückschicken ohne Kommentar reicht nicht mehr aus.
Die gute Nachricht: Für Bestellungen, die Sie bis gestern getätigt haben, gelten noch die alten Regeln – auch wenn die Ware noch nicht versendet wurde. Erst für Bestellungen ab heute gelten die neuen EU-Richtlinien.
Auf der folgenden Seite beantworten wie Ihnen die wichtigsten Fragen zu den neuen Richtlinien und zeigen, worauf Sie beim Online-Shooping künftig achten müssen.
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