Fragen & Antworten zum Online-Shopping

Sie müssen den Widerruf künftig schriftlich erklären

von - 13.06.2014

Widerruf schriftlich erklären – was bedeutet das?

Ein Zurückschicken der Ware ohne Kommentar reicht nicht mehr aus. Sie müssen dem Händler künftig den Rücktritt vom Kauf schriftlich erklären.
Dabei reicht es aus, wenn Sie der Rücksendung ein mit Ihren Adressdaten ergänztes Schreiben wie „Hier­mit widerrufe ich den Kauf der am (...) bestellten Ware (...)“ belegen. Wenn Sie vom Händler ein entsprechendes Rücksendeformular haben, dann benutzen Sie einfach dieses. Am besten widerrufen Sie zusätzlich per E-Mail und bitten um eine Eingangsbestätigung.
Übrigens: Eine Begründung für Ihre Rücksendung ist wie bisher nicht notwendig.

Kann ich wie bisher alle Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgeben?

Sie können weiterhin gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken. Wie bisher gilt das allerdings nicht für alle Waren. Verderbliche Waren wie Lebensmittel, DVDs und Blu-Rays mit geöffneter Versiegelung und Spezialanfertigungen wie Gravuren sind nach wie vor vom Umtausch ausgeschlossen.
Das gilt aber zum Beispiel nicht für einen individuell konfigurierten Computer. In diesem Fall kann der Händler die Anpassung ohne großen Aufwand wieder rückgängig machen.

Wie sieht es mit Downloads aus?

Wenn Sie sich Musik oder Filme online kaufen, dann haben Sie auch hier ein Widerrufsrecht. Das erlischt aber, sobald Sie sich zum Beispiel die MP3-Datei herunterladen oder sich den Film per Streaming ansehen.

Welche Online-Shops verlangen künftig Rücksendekosten?

Viele große Internet-Shops haben bereits angekündigt, dass ihre Kunden die Ware bei Nichtgefallen weiterhin kostenlos retournieren dürfen. Dazu gehören Amazon, Baur, Deichmann, Douglas, Galeria Kaufhof, H&M, Otto, Tchibo und Zalando.
Vor allem kleine Online-Shops und Anbieter von Technik werden wohl die EU-Verbraucherrechterichtlinie zum Anlass nehmen und über kurz oder lang Rücksendegebühren einführen. Dabei geht es weniger darum, dass man seinen Kunden nichts Gutes tun will, sondern dass man schlicht das Geld benötigt. So lassen sich zum Beispiel Elektrogeräte, die bereits von einem Kunden mehr oder weniger getestet wurden, in vielen Fällen nicht mehr zum normalen Preis verkaufen.
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