Soziale Netze
Gesetzverschärfungen ist laut Schaar nicht nötig
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dpa - 09.08.2016
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Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt Forderungen nach einer Gesetzesänderungen ab, die soziale Netzwerke zu mehr Mitarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zwingen sollen.
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Forderungen nach Gesetzesverschärfungen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung durch soziale Netzwerke zurückgewiesen. "Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln", sagte er der "Berliner Zeitung". "Innerhalb dieser Regeln ist die Weitergabe zulässig."
Soziale Netze sind keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden
Peter Schaar: "Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln".
(Quelle: Von Alexander Klink - Eigenes Werk, CC BY 3.0 )
Zuvor hatten deutsche Behörden Facebook dafür kritisiert, dass der Konzern knapp zwei Drittel aller Anfragen der Behörden unbeantwortet lasse. Mehrere Bundesländer fordern inzwischen eine gesetzliche Pflicht für Soziale Netzwerke zur schnellen Herausgabe sensibler Daten. Ermittlungen hatten unter anderem ergeben, dass der Attentäter von Ansbach via Facebook Kontakte zum so genannten Islamischen Staat in Saudi-Arabien unterhielt.