Wenn der Chef mit im Netz surft

Rechtliche Grundlage für Datenschutzsorgen

von - 31.03.2016
Rechtliche Regelungen für all diese Themen fehlen weitgehend - ein Gesetzesvorhaben zum Arbeitnehmerdatenschutz liegt schon länger auf Eis. Der Ruf danach war vor Jahren nach mehreren Bespitzelungs- und Datenskandalen in großen Unternehmen lauter geworden. Aus solchen Fällen hat man in der Wirtschaft zwar gelernt, glaubt Verdi-Experte Brandl, trotzdem gebe es durchaus noch Probleme.
Wenn Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Unternehmen technologisch möglich sind, greift grundsätzlich die Mitbestimmung. Deshalb haben sich Betriebsräte besonders in vielen größeren Firmen in Betriebsvereinbarungen auf Spielregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten geeinigt. "Wo es keine Betriebsräte gibt, herrscht teilweise Wildwuchs", sagt Brandl.

Datenschutz ist für viele Unternehmen Neuland

Auch nach Einschätzung der Internet- und Datenschutzrechtlerin Patricia Lotz von der Münchner rbi Rechtsanwaltsgesellschaft sind nicht alle Unternehmen ausreichend für Datenschutz-Themen gerüstet. "Hierzu gehört der richtige Umgang mit Bewerbungsunterlagen genauso wie klare Richtlinien für die Arbeitnehmer, ob Dienstcomputer, Diensthandys oder auch das betriebliche WLAN für private Zwecke genutzt werden dürfen oder eben nicht", sagt Lotz. Beratungsbedarf gebe es vor allem im Mittelstand.
Auch gesetzliche Regelungen könnten nach Einschätzung der Experten helfen, die Unternehmen weiter zu sensibilisieren. Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union räumt den Mitgliedsstaaten dafür eigene Gestaltungsspielräume ein. Am 21. April soll der EU-Ministerrat darüber abstimmen, danach muss das EU-Parlament die Verordnung noch absegnen. In Deutschland könnte das Thema dann in der nächsten Legislaturperiode wieder auf den Tisch kommen - das erwarten zumindest einige Experten.
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