Nicht nur per Kabel kommt lineares Fernsehen ins Haus

Nebenkostenprivileg fürs TV-Kabel fällt weg

von - 04.08.2023
Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg wurde jedoch vom Gesetzgeber aufgehoben. Ab dem 1. Juli 2024 müssen Mieterinnen und Mieter nicht länger pauschal für Kabel-TV im Haus bezahlen. Vermieter müssen Mehrnutzerverträge kündigen. Mieter, die Fernsehen weiter per Kabel empfangen möchten, müssen einen Einzelnutzervertrag mit dem Kabelnetzbetreiber vor Ort abschließen. Im neuen Wettbewerb sollten die Preise monatlich nicht höher als um die 10 Euro ausfallen.
Bei IPTV ist die Preisfrage komplexer: Je nach Tarif und Senderangebot zahlt man zwischen etwa 5 und 40 Euro im Monat, auch abhängig davon, ob man noch eine Box mieten muss oder ob auch Pay-TV-Sender beziehungsweise Streamingdienste à la Netflix oder Disney+ mit im Paket stecken. Das Positive: Die Verträge seien sehr leicht, oft monatlich, kündbar, so Verbraucherschützer Gundall.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt deswegen derzeit vor selbst ernannten „Medienberaterinnen und Medienberatern“ an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchten mit teils unseriösen Methoden, neue Kabelverträge zu verkaufen. Sie schürten etwa die völlig unberechtigte Angst davor, dass der Fernseher bald „schwarz“ bleibe, wenn man nicht unterschreibt. Denn bis nächstes Jahr haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher alle Zeit der Welt, sich in Ruhe zu überlegen, welchen TV-Empfang sie wollen und brauchen.
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