Umsatzsteuer-Haftung

Auszahlungen bei Amazon laufen scheinbar wieder

von - 09.11.2023
Foto: Yender Gonzalez, Unsplash
Über die gesamte letzte Woche hinweg klagten viele Seller über Auszahlungsschwierigkeiten auf dem Amazon-Marktplatz. Mittlerweile scheinen die Konten wieder zugänglich zu sein. Schuld war laut Amazon eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Umsatzsteuernummern.
Nach tagelanger Unsicherheit unter den Sellern sorgte gestern eine Mail, die viele Amazon-Verkäufer im Posteingang fanden, für Erleichterung: "Dear Selling Partner, we have decided to lift the disbursement hold put on the funds available on your seller account." hieß es dort. Bedeutet konkret: Die Auszahlungen laufen wieder.

Was aus der Mail auch hervorging - und ein Amazon-Sprecher gestern gegenüber Internet World bestätigte: Die Auszahl-Sperren, die letzte Woche über viele unbescholtene Händler ohne genauere Ausführung von Gründen verhängt wurde, hängt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer-Haftung zusammen: Amazon muss seit 2019 nach Paragraph 25e des Umsatzsteuergesetzes für die nicht abgeführte Umsatzsteuer seiner Händler haften, weshalb Amazon großen Wert darauf legt, die Umsatzsteuernummer seiner Händler zu erfassen und regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Genau so eine Prüfung führte wohl zu den massenhaften Auszahlungsperren.

„Wir verlangen von allen Verkaufspartnern, dass sie ihren Umsatzsteuerpflichten nachkommen. Dafür haben wir kostengünstige und einfache Tools für Drittanbieter eingeführt, um die Mehrwertsteuer zu registrieren, zu melden und abzuführen", so der Amazon-Sprecher. "Gemäß den am 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich und am 1. Juli 2021 in der EU eingeführten Gesetzen sind Online-Marktplätze verpflichtet, neben bestimmten Verkäufen importierter Waren die Mehrwertsteuer auch auf Transaktionen zu erheben und abzuführen, an denen Verkäufer aus dem Ausland beteiligt sind. Die Mehrwertsteuer wird von Amazon berechnet und beim Checkout vom Kunden einbehalten, Amazon führt diese direkt an die zuständigen Steuerbehörden ab.“ Damit sichergestellt ist, dass Amazon diese Steuer auch vom Händler (rückwirkend) erhält, wurden die Guthaben eingefroren. 


Schon wieder unterirdische Kommunikation von Amazon

Diese Information kam bei den Sellern allerdings gar nicht, nur tröpfchenweise oder durch fehlerhafte Vermutungen verfälscht an. Auch der Seller-Support erwies sich einmal mehr als wenig hilfreich in Sachen klare Kommunikation. Hilfeseiten sollten Seller zwar dabei unterstützen die nötigen Unterlagen beizubringen, waren aber nicht umfassend für den deutschen Markt optimiert. 

Mittlerweile scheinen die Probleme aber zu Amazon durchgedrungen zu sein. Wie an der Mail an die Verkaufspartner hervorgeht, die über die Aufhebung der Sperre informiert, hat Amazon jetzt für die Beibringung fehlender Daten eine Frist bis zum 1. Dezember eingeräumt.
Verwandte Themen