Von Paketdienst bis Landwirtschaft

Drohnen beflügeln viele Business-Felder

von - 15.03.2017
Drohnen am Himmel
Foto: Fotolia / 3dkombinat
Unbemannte Flugobjekte sind keine Spielerei mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäft. Doch beim kommerziellen Einsatz von Drohnen sind einige kritische Punkte zu beachten.
Sie liefern Pakete aus, bringen die Pizza, vermessen Areale, untersuchen Windkraftanlagen und zeigen dem Landwirt, wo er mehr Dünger einsetzen muss. Drohnen sind auf dem besten Weg, sich von einem Spielzeug zu einem Multifunktions-Tool für kommerzielle Zwecke zu entwickeln. Doch beim Einsatz von Drohnen sind auch einige kritische Punkte zu beachten, etwa Sicherheitsfragen und der Schutz der Privatsphäre.
Fliegende Paketboten: Ähnlich wie DHL und DPD testet Amazon Drohnen. Die Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung beträgt dabei etwa 30 bis 40 Minuten.
(Quelle: Amazon)
Nach den privaten Nutzern hat das Business das Thema Drohnen für sich entdeckt. Das gilt nicht nur für die Anbieter von Fluggeräten, mit denen Hobby-Flieger und Foto-Enthusiasten „in die Luft“ gehen. Mittlerweile tummeln sich Hunderte von Unternehmen in diesem Marktsegment. Dazu zählen die Hersteller von Zubehör wie speziellen Kameras, Steuerungssystemen und Sensoren. Hinzu kommen Entwickler von Programmen, die Drohnen intelligenter machen oder fit für spezielle Einsatzfelder, etwa für die Analyse von Bodenstrukturen oder die Überprüfung von Gebäuden.
Auch Fluggesellschaften wie die Lufthansa und der Flugzeughersteller Airbus bieten inzwischen Drohnen und da­rauf basierende Services an. So hat beispielsweise der Windpark-Betreiber Nordex-Gruppe vergangenen Herbst eine Partnerschaft mit Lufthansa Aerial Services (LAS) zur drohnengestützten Inspektion seiner Windturbinen geschlossen. Airbus Helicopters wiederum arbeitet an autonom agierenden Drohnen, die Waren ausliefern können. Mitte 2017 soll ein Test eines Paketzustell-Services mit Airbus-Drohnen auf dem Campus der Nationaluniversität Singapur anlaufen.

Ein Milliarden-Markt entsteht

Das amerikanische Beratungshaus PricewaterhouseCoopers (PwC) schätzt, dass der weltweite Markt für Drohnen und Dienstleistungen, die mit Hilfe solcher Fluggeräte erbracht werden, im Jahr 2020 ein Volumen von rund 127 Milliarden Dollar aufweist. Die wichtigsten Segmente sind mit 45 Milliarden Dollar die Überwachung und Analyse von Infrastrukturen wie Pipelines, Gebäuden, Industrieanlagen und Kraftwerken.
Auf dem zweiten Platz rangiert mit 32 Milliarden Dollar der Agrarsektor. Drohnen können bei Konzepten wie „Precision Farming“ eine wichtige Rolle spielen. Bei diesem Ansatz werden Detailaufnahmen von Feldern oder Weinbergen erstellt und mit speziellen Programmen analysiert. Der Landwirt kann auf Grundlage dieser Daten die Bearbeitung des Bodens optimieren, etwa indem er bestimmte Bereiche eines Feldes gezielt düngt.
Ebenso weit gefasst wie die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen ist allerdings der Begriff selbst. In der Fachwelt kursieren Bezeichnungen wie Unmanned Aerial Vehicle (UAV), Unmanned Aircraft (UA) oder Unmanned Aircraft System (UAS).
Serge Palaric
Vice President Sales ­Embedded & OEMs bei ­Nvidia Europe
www.nvidia.com
Foto: Nvidia
„Damit eine Drohne ­autonom agieren und ­Daten von Sensoren und Kameras auswerten kann, benötigt sie Fähigkeiten aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz.“
Ist eine Drohne also ein UAV – oder dasselbe wie ein Modellflugzeug? Es kommt auf den Einsatzzweck an. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) differenziert zwischen „Geräten, die dem Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“ dienen. Diese fallen in die Kategorie „Sport und Freizeit“. Fluggeräte, mit deren Einsatz ein „gewerblicher Zweck“ verbunden ist, sind dagegen „unbemannte Luftfahrtsysteme“ (UAS). Für sie gelten strengere Vorgaben. So muss der Betrieb eines solchen Fluggeräts mit einem Gewicht von 5 Kilogramm oder mehr von der Luftfahrtbehörde eines Bundeslandes freigegeben werden. Für Drohnen bis 2 Kilogramm (inklusive Nutzlast) besteht eine Kennzeichnungspflicht. Details hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Anfang dieses Jahres in einer Drohnenverordnung festgelegt.
Diese Verordnung enthält auch eine Erleichterung für Unternehmen, die kommerzielle Drohnen einsetzen: Versionen mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtgewicht dürfen nun auch außerhalb der Sichtweite des Piloten betrieben werden. Das bedeutet, dass beispielsweise Systeme eigenständig (autonom) zum Zielort und zurück fliegen dürfen. Das ebnet den Weg für den Einsatz von Drohnen durch Paketzusteller und Lieferdienste sowie in der Landwirtschaft.
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