Sicherheit

Patientendaten bei Facebook

von - 25.05.2011
Patientendaten bei Facebook
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte ruft Ärzte dazu auf, sorgsam mit den Daten ihrer Patienten umzugehen. Über die Friend-Finder-Funktion in Facebook sind immer mehr Daten von Patienten in dem sozialen Netzwerk aufgetaucht.
Wer sich bei Facebook anmeldet, den fragt das soziale Netzwerk, ob es das Adressbuch des Nutzers verwenden soll, um Freunde zu finden, die bereits bei Facebook sind. Stimmt der neue Nutzer zu, kann er die Daten seines Adressbuchs - etwa vom PC oder vom Smartphone - in Facebook hochladen. Das soziale Netzwerk prüft, wer aus dem Adressbuch Facebook-Mitglied ist, und schlägt den Personen vor, Freunde zu werden. 
Facebook wendet diese Funktion aber auch für Personen an, die sich nie bei dem Unternehmen angemeldet haben. Über die Adressdaten Dritter erhält das Netzwerk die E-Mail-Adresse und schlägt den unbeteiligten Personen "mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind", vor.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert, dass in der letzten Zeit vermehrt Patientendaten aufgetaucht sind: Ärzte berichten, dass ihren Patienten andere Patienten als mögliche Freunde vorgeschlagen wurden. Das sei mit dem geltenden Datenschutzrecht nicht zu vereinbaren. Der Vorstand der Stiftung Gesundheit, Dr. Peter Müller, weist darauf hin, dass diese Geschehnisse auch gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen. Ein Arzt darf nicht einmal darüber Auskunft geben, ob ein bestimmter Patient bei ihm in Behandlung ist. "Facebook sollte grundsätzlich niemals Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände gewährt werden", ist das Fazit der beiden Fachleute.
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