Rechtsstreit

Streit um Paypal-Gebühr - Flixbus geht in Berufung

von - 15.01.2019
Paypal
Foto: Benny Marty / shutterstock.com
Der Rechtsstreit um eine Zusatzgebühr für die Paypal-Zahlungsoption geht weiter. Das LG München I setzt den Bezahldienst einer Kreditkarte gleich. Dafür dürfen jedoch seit 2018 keine Gebühren mehr erhoben werden. Flixbus will dagegen nun in Berufung gehen.
Der Rechtsstreit um Gebühren für die Paypal-Bezahloption beim Fernbusunternehmen Flixbus geht in die nächste Instanz. Der Konzern hat inzwischen Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I eingelegt, wie ein Flixbus-Sprecher am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte das Finanzportal "boerse-online.de" berichtet. Mitte Dezember hatte das Münchner Gericht solche Zusatzgebühren auf Paypal-Überweisungen für Flixbus-Kunden verboten.
Aus Sicht des Vorsitzenden Richters fällt die Paypal-Option unter das Verbot von Zusatzgebühren für die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa- und Mastercard, das die Bundesregierung Anfang 2018 per Gesetz erlassen hatte. Flixbus sieht das anders. Dabei erhebt das Unternehmen, wie viele andere, die ebenfalls Paypal als Zahloption anbieten, dafür schon länger keine Gebühren mehr.
Geklagt hatte in dem Verfahren die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Paypal ist ein börsennotierter Online-Bezahldienst, über den Transaktionen abgewickelt werden. Die Kunden können dafür ihr Bankkonto oder ihre Kreditkarte hinterlegen, müssen dies laut Gericht aber nicht.
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