Digitaler Nachlass

Internet-Spuren bis über den Tod hinaus

von - 04.11.2014
Beim Nachlass denken viele an Geld, Schmuck und das Häuschen. Doch was ist mit den digitalen Daten wie dem Facebook-Konto? Die Kampagne #machtsgut informiert über den digitalen Nachlass.
Foto: Shutterstock - Stilikone
Beim Nachlass denken viele an Geld, Schmuck und das Häuschen. Doch was ist mit den digitalen Daten wie dem Facebook-Konto? Die Kampagne #machtsgut informiert über den digitalen Nachlass.
Es ist ein Thema, über das man eigentlich nicht gerne spricht – der Tod. Dennoch muss man sich damit beschäftigen und seinen Nachlass regeln: Wer bekommt das angesparte Geld, den Familienschmuck und das kleine Häuschen?
Doch nur wenige machen sich Gedanken über ihren digitalen Nachlass. Etwa alle drei Minuten stirbt in Deutschland ein Facebook-Nutzer, der vorher nicht geklärt hat, was mit seinem Facebook-Konto passieren soll. Was passiert nach dem Tod mit dem Facebook-Konto, dem Twitter-Account oder der Bildersammlung auf Flickr? So gibt es zum Beispiel auf den Twitter-Konten von Dirk Bach und Frank Schirrmacher keinerlei Hinweise darauf, dass beide bereits verstorben sind.
Im Laufe eines Lebens kommen im Internet eine Menge privater Daten zusammen. Das stellt die Hinterbliebenen vor eine Menge Herausforderungen. Das Löschen eines Profils in einem sozialen Netzwerk ist gar nicht so einfach, wenn man das Passwort des Verstorbenen nicht kennt. Im schlimmsten Fall entstehen laufende Kosten für irgendwelche Online-Abos, die sich nicht so einfach stoppen lassen.
Die Kampagne #machtsgut des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) möchte Internetnutzer für das Thema sensibilisieren. „Viele rechtliche und praktische Probleme für Hinterbliebene könnten umgangen werden, wenn der eigenen digitale Nachlasses detailliert geregelt wird“, so Michaela Zinke, Referentin im Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband stellen bislang nur wenige Internetfirmen Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Konto aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Die Rechte von Erben, die Vererbbarkeit von Online-Konten einschließlich der Inhalte sowie die Rolle des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen und des Datenschutzes sind bisher weitgehend ungeklärt.
Doch wer den Zugriff auf Passwörter und den Umgang etwa mit Profilen und Inhalten in sozialen Netzwerken vorab regelt, macht es Erben leichter, den Nachlass im Sinne der Verstorbenen zu verwalten. Doch 57 Prozent der Deutschen nutzen laut der Kampagne #machtsgut nur ihr Gedächtnis, um sich ihre Passwörter zu merken – und machen es damit den Erben fast unmöglich, an diese Kennwörter zu kommen.
Die Webseite www.machts-gut.de gibt nützliche Tipps und Tricks, wie man seinen digitalen Nachlass am besten regelt. Eine Checkliste (PDF-Datei) gibt einen Überblick, wie die wichtigsten Online-Dienste wie Facebook im Todesfall mit einem Konto umgehen.
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