Recht auf Vergessenwerden

Google löscht bereits erste Suchergebnisse

von - 26.06.2014
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss Google Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten löschen. Nun hat der Suchriese damit begonnen, die ersten Suchergebnisse zu entfernen.
Foto: Shutterstock - Lightpoet
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss Google Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten löschen. Nun hat der Suchriese damit begonnen, die ersten Suchergebnisse zu entfernen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google Links zu personenbezogenen Informationen aus den Suchergebnissen entfernen muss. Dem Gericht zufolge kann jeder von Google verlangen, dass Links zu Webseiten, die Persönlichkeitsrechte verletzten, entfernt werden.
In dieser Woche hat Google nun damit begonnen, die ersten Links aus den Suchergebnissen zu löschen. Das bestätigte das Unternehmen gegenüber der WirtschaftsWoche: „In dieser Woche beginnen wir mit der Entfernung von Suchergebnissen auf Grundlage der eingegangenen Anträge“, erklärte Google.
Anfang Juni stellte Google ein entsprechendes Formular ins Internet, auf dem Betroffene eine solche Tilgung unerwünschter Suchergebnisse beantragen können. Antragsteller müssen ihre Forderung bei jedem Link einzeln begründen und die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises wie Führerschein oder Personalausweis hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden.
Bereits am ersten Tag, nachdem Google den Antrag für die Tilgung von Suchergebnissen online gestellt hat, sind 12.000 Löschanträge eingegangen. Nach Angaben der WirtschaftsWoche sind nach vier Tagen bereits 41.000 Anträge gestellt worden.
Auf der eingerichteten Seite heißt es, Google werde jede Anfrage individuell prüfen und darüber hinaus zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Dazu ein Google-Sprecher: „Wir löschen, wenn es eine eindeutige Abdeckung durch das EuGH-Urteil gibt“. Das bedeutet, dass es sich auf einer verlinkten Webseite um personenbezogene Daten handeln muss, bereits eine angemessene Zeit vergangen ist und es nicht um Personen und Ereignisse von öffentlichem Interesse geht.
Google blendet entsprechende Links aus den Suchergebnissen aus. In diesem Fall erscheint am Ende jeder Suche folgender Hinweis: „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt.“
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