Recht auf Vergessenwerden

Google will gelöschte Links markieren

von - 10.06.2014
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss Google Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten löschen. Jetzt plant der Konzern, künftig auf gelöschte Inhalte hinzuweisen.
Foto: Fotolia - Mifune
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss Google Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten löschen. Jetzt plant der Konzern, künftig auf gelöschte Inhalte hinzuweisen.
Google will in Zukunft Inhalte markieren, die auf Wunsch von Nutzern gelöscht wurden. Laut einem Bericht des Guardian will der Internetkonzern einen entsprechenden Hinweis am Seitenende der Suchergebnisse einbauen. Damit reagiert der Suchmaschinenbetreiber auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Google Links zu personenbezogenen Daten auf Wunsch von Usern entfernen muss.
Die Hinweise könnten demnach ähnlich funktionieren wie jene, die Google verwendet, um auf Inhalte hinzuweisen, die wegen Urheberrechtsverletzungen entfernt wurden. Außerdem wolle der Konzern in seinem zweijährlichen Transparenzbericht Informationen zu den gelöschten Suchergebnissen bereitstellen.
Bereits 24 Stunden, nachdem der Suchmaschinenbetreiber einen Online-Antrag für die Entfernung von Suchergebnissen online gestellt hatte, gingen europaweit mehr als 12.000 Löschanträge ein. Mittlerweile sollen aus laut Google bereits rund 41.000 Anfragen sein. Dem Urteil zufolge kann sich nun jeder, unter dessen Namen in den Suchtreffern ein Link zu einer Webseite mit Infos über ihn angezeigt wird, beim Suchmaschinenbetreiber eine Löschung beantragen.
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