Deutsche Steuereinnahmen in Gefahr

Digitalsteuer könnte zum Bumerang werden

von - 28.09.2018
Tax
Foto: geralt / pixabay.com
Der Präsident des BFH, Rudolf Mellinghoff, warnt vor einen möglichen Bumerang-Effekt bei der geplanten Digitalsteuer. Besonders US-Internetkonzerne sollen auch in Europa Steuern zahlen. Dasselbe könnte aber auch hiesigen Firmen im Ausland passieren.
Eine neue europäische Digitalsteuer auf die Umsätze großer US-Konzerne könnte nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzrichters für Deutschland gravierende Nachteile mit sich bringen. Wenn das bisherige Prinzip der internationalen Steueraufteilung geändert werde, könnten künftig auch deutsche Konzerne einen Großteil ihrer Umsätze nicht mehr in der Heimat, sondern im Ausland versteuern - mit entsprechenden Folgen für die deutschen Steuereinnahmen. Darauf hat der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, in München verwiesen.Das oberste deutsche Gericht für alle
Rudolf Mellinghof
Rudolf Mellinghoff: Präsident des Bundesfinanzhofs
(Quelle: BFH )
Steuerfragen feiert an diesem Montag im Beisein von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sein hundertjähriges Bestehen.
"Wenn man das international akzeptierte System der Steueraufteilung ändert, muss man auch die Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht und die deutsche Staatsfinanzierung bedenken", sagte Mellinghoff der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn Gewinne künftig nicht mehr da besteuert würden, wo produziert wird, hätte das für den Standort Deutschland vielleicht größere Auswirkungen. Es gibt Unternehmen in Deutschland, die einen Großteil ihrer Gewinne im Ausland erwirtschaften."

Auswirkungen auf Exportnation Deutschland

Wenn man Leistungen künftig im Abnehmer- oder Verbrauchsstaat besteuere, hätte das zur Folge, dass ein erheblicher Teil der deutschen Produktionsleistung im Ausland versteuert würde. "Die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien werden sich sicher sehr genau überlegen, welche Auswirkungen eine Änderung der Systematik auf die Exportnation Deutschland hätte."
Die Digitalsteuer sei konzipiert mit Blick auf IT-Konzerne aus den USA, sagte Mellinghoff, der dem BFH seit 2011 vorsteht und davor Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war. "Da muss man vielleicht ein Defizit des US-Steuersystems feststellen. Steuersystematisch wird es aber schwierig und kompliziert, wenn ein Staat Defizite im Steuerrecht eines anderen Staates beheben wollte."
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