Altmaier kündigt rasche Hilfe für Unternehmen an

Ausweitung der bisherigen Regelung

von - 04.11.2020
Altmaier sagte den Angaben zufolge, die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium über die Auszahlungsdetails seien bereits sehr weit fortgeschritten. Neben den im jüngsten Bund-Länder- Beschluss erwähnten Branchen, für die es Hilfe geben werde, solle die Regelung auch für Hotels gelten, die dort nicht gesondert erwähnt worden seien. Die Hotels würden zwar nicht geschlossen, hätten aber so gut wie keinen Umsatz mehr.
Im Zusammenhang mit indirekt vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen sei mit dem Finanzministerium geklärt worden, dass hier solche Firmen fallen, die 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen gemacht hätten, die geschlossen hätten, sagte Altmaier demnach. Wenn ein Reinigungsunternehmen etwa vor allem in Restaurants und Hotels gereinigt habe und nun keinen Umsatz mehr habe, solle es so behandelt werden wie seine Kunden. Damit sei relativ klar festgelegt, wie der Kreis der Berechtigten aussehe.

Hilfen auch für Solo-Selbstständige

Auch jeder Solo-Selbstständige, der unter diese Regelung falle, solle in vollem Umfang berücksichtigt werden, sagte Altmaier. Dies betreffe auch viele, die im Kunst- und Kulturbereich arbeiteten. Die Beihilfe werde pauschal gewährt, so dass der Solo-Selbstständige sie auch für seinen persönlichen Lebensunterhalt verwenden könne. Angerechnet werde die Überbrückungshilfe II - die für den Zeitraum von September bis Dezember beantragt werden kann - und Kurzarbeitergeld für die betreffende Zeit.
FDP-Fraktionsvize Michael Theurer forderte eine schnellere Auszahlung der Unternehmenshilfe. "Bundeswirtschaftsminister Altmaier muss jetzt 100 Prozent bei den existenziell gefährdeten Betrieben abliefern", sagte Theurer der dpa. Ende November sei viel zu spät. "Für viele Betriebe zählt jeder Tag." Insbesondere die Gastronomiebetriebe bräuchten jetzt das Geld und nicht erst Ende November möglicherweise nur einen Bruchteil der versprochenen Hilfen.
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