Bundeskabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung

"Nachlässig und ohne technischen Sachverstand"

von - 27.05.2015
Die Neuregelung wurde bereits im Vorfeld stark kritisiert. Nach Auffassung von eco etwa, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, wirft dieser Gesetzesentwurf viele technische und rechtliche Fragen auf und könnte einer zu erwartenden Verfassungsklage in der jetzigen Form nicht standhalten. "Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert", meint Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco.
Oliver Süme vom Eco-Verband
Oliver Süme vom Eco-Verband: "Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert."
(Quelle: Eco-Verband )
Herausgekommen ist für den eco ein Gesetzestext, den die betroffenen Unternehmen so nicht umsetzen können. Besonders viele offene Fragen ergeben sich Süme zufolge im Zusammenhang mit der Speicherung der IP-Adressen sowie der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen. "Die Bundesregierung verwendet höchste Eile und Priorität auf die Verabschiedung eines für Bürger und Wirtschaft folgenschweres Gesetzes. Ob dieses Gesetz verfassungskonform und technisch umsetzbar ist, scheint allerdings eine eher untergeordnete Rolle zu spielen, das ist aus unserer Sicht paradox", so Süme.
Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert die Neuregelung. Für Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV, werde weder der Quellenschutz wirksam garantiert noch die Pressefreiheit geschützt. "Freie Medien brauchen Informanten, die nicht in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können."
"Wir verkennen nicht, dass das Gesetz einen umfangreichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorsieht", betonte Wolff, doch seien die Regelungen dazu kompliziert und weit interpretierbar. Nach Auffassung der Zeitungsverleger stelle der von der Bundesregierung vorgesehene Zwang zu anlassloser Speicherung von Verbindungsdaten einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar.
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