Ein Router ist ein Netzwerkgerät, das Datenpakete zwischen mehreren Rechnernetzen weiterleitet. Router werden unter anderem zur Vermittlung zwischen LAN und Internet verwendet.
Zwei Netze miteinander verbinden ist die Kernfunktion eines Routers. Meist verbindet der Router das gesamte Heimnetz nach außen mit dem Internet. Zudem soll der Router innerhalb des Heimnetzes meist auch alle Geräte untereinander verbinden. Dabei ist der Router auch Switch, Access-Point, DHCP-Server und vieles mehr.
Heutzutage sind viele Router bereits mit einem Modem, einer Telefonanlage, einem WLAN Access Point und einem VoIP-Gateway ausgestattet. Der meistgenutzte Router in Deutschland ist die Fritz!Box des Herstellers AVM.
Der mobile Speedbox LTE-Router der Deutschen Telekom ermöglicht unterwegs Highspeed-Surfen im Internet mit bis zu 300 Mbit/s. Es gibt ihn in Verbindung mit zwei Tarifoptionen.
>>
Amazon schnappt sich die US-Firma Eero, ein Spezialist für WLAN-Netze zu einem nicht genannten Preis. Mit dem Zukauf will der E-Commerce-Riese den Anschluss vernetzter Geräte im Haushalt erleichtern.
>>
Huawei hat seinen Chipsatz Balong 5000 vorgestellt, der in 5G-Endgeräten wie Smartphones zum Einsatz kommen soll. Es bestückt auch den neuen 5G-Router für den Einsatz zu Hause.
>>
Der Netzwerkspezialist Synology veröffentlicht mit dem MR2200ac seinen ersten Mesh-Router. Das Gerät verfügt über verschiedene Sicherheitsfunktionen und unterstützt die Anmeldung in Drahtlosnetze via WPA3.
>>
Der Sicherheits-Router überwacht die Internetdatenströme sämtlicher Geräte in einem Netzwerk. Allerdings ist die Verwaltung der Lösung nur per App möglich.
>>
AVM baut sein Sortiment an Mesh-fähigen Geräten um den neuen Fritz-Repeater 3000 aus. Die Netzwerklösung verspricht maximale Durchsatzraten von bis zu 1.733 MBit/s.
>>
Vodafone bietet seinen Kunden ab sofort erste VDSL-Tarife mit bis zu 250 Mbit/s. Wenige Tage zuvor hatte der Konkurrent Telekom mit der Vermarktung sogenannter Super-Vectoring-Anschlüsse begonnen.
>>
Ein neues Gesetz soll WLAN-Nutzer schützen - und schafft die so genannte Störerhaftung für Rechtsverstöße bei offenen Hotspots ab. Doch wie schützt man dann Urheberrechte? Der BGH prüft das auch im Fall des Anonym-Netzwerks Tor.
>>