Befehl verweigert? Test bestanden!

Angeklagt: Roboter 08/15

von - 29.01.2020
Care-O-bot
Care-O-bot der Fraunhofer-Gesellschaft: Technisch noch nicht so weit, dass hier tatsächlich ethisches Verhalten implementierbar wäre.
(Quelle: Fraunhofer IPA)
Haftungsfragen stehen im Mittelpunkt des Beschlusses. Denn wenn Maschinen selbstständig entscheiden und danach handeln, wer haftet dann für einen eventuellen Schaden? Bevor derartige Fragestellungen nicht abschließend geklärt sind, ist eine wirtschaftliche Nutzung von Robotern auf breiter Basis so gut wie ausgeschlossen. Im Hintergrund dieses Beschlusses dürfte die Automobilindustrie kräftig mitgearbeitet haben. Denn in dieser Branche besteht momentan das größte Interesse daran, autonom agierende Maschinen auf die Menschheit loszulassen. Die Überlegungen im Beschluss gehen beispielsweise so weit, sogar eine eigene Art von juristischer Person für autonome Roboter zu erfinden. Diese Art von juristischer Person wäre natürlich ein reines juristisches Konstrukt. Es würde gar nichts darüber aussagen, ob der Roboter eine echte „Person“ ist. Natürlich ist er es nicht, so wenig wie eine GmbH eine Person ist. Aber für juristische Zwecke wäre es praktisch. Man könnte dann beispielsweise alle juristischen Personen dieser Art dazu verpflichten, sich bei einer speziellen Behörde zu registrieren, sich besonders zu versichern und so weiter. 
Was die Tests auf korrekte Implementierung des Ethikrahmens betrifft, kann man nahtlos an bestehende Regelungen anknüpfen. Die Maschinenrichtlinie der EU schreibt beispielsweise vor, dass man für jede Maschine, die jemand in der EU in Verkehr bringt, zunächst eine Risikobeurteilung erstellen muss. Anschließend soll die Maschine entsprechend den Erkenntnissen aus dieser Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
Übrigens: In der Anlage zum erwähnten EU-Beschluss befindet sich ebenfalls ein „Ethischer Verhaltenskodex für Robotikingenieure“. Dieser enthält auch den folgenden Satz: „Der Betrieb eines Robotiksystems sollte grundsätzlich auf eine umfassende Risikobeurteilung gestützt werden, die auf den Grundsätzen der Vorsorge und der Verhältnismäßigkeit beruhen sollte.“ Und wie man solche Risikobeurteilungen vornimmt und die Umsetzung empfohlener Schutzmaßnahmen im Rahmen von Akzeptanztests prüft, das gehört zum Repertoire jedes Maschinenbauingenieurs - sollte es jedenfalls.
Kleines Maschinenethik-Glossar
Trolley Case: Der klassische Fall einer Dilemma-Situation. Dieses Gedankenexperiment gibt es in verschiedenen Varianten. Es wurde ursprünglich von der Philosophin Philippa Foot (1920–2010) erdacht.
Eine Variante hat diese Form: Angenommen, eine Straßenbahn (englisch: trolley) ist außer Kontrolle geraten und droht, fünf Leute zu überfahren. Ein unbeteiligter Mann steht neben der Bahn. Wenn man diesen Mann vor die Bahn schubsen würde, dann würde die Bahn gestoppt, der Mann wäre tot, aber die fünf Leute wären gerettet. Wäre das erlaubt?
Utilitarismus: Jeremy Bentham (1748–1832) und John Stuart Mill (1806–1873) gelten als geistige Väter des Utilitarismus. Bent­ham brachte die Grundidee auf den Punkt mit dem Slogan: „Das größte Glück der größten Zahl ist der Maßstab für richtig und falsch.“ Im genannten Trolley Case müssten Utilitaristen den Mann auf die Gleise schubsen, denn dann stirbt nur einer und fünf überleben.
Moralphilosophie nach Immanuel Kant: Gegenspieler zum Utilitarismus. Für Kant ist der gute Wille allein entscheidend, nicht die Folgen der Handlung. Kants kategorischer Imperativ sieht vor, dass die Grundsätze, nach denen jemand handelt, stets auch die Grundlagen einer Gesetzgebung sein könnten. Menschen dürfen niemals nur als Mittel zum Zweck verwendet werden. Nach Kant darf man den Mann nicht auf die Gleise schubsen, denn ein Mensch darf nicht als Mittel zum Zweck verwendet werden.
Tugendethik: Vielschichtige Strömung, die aus der Antike stammt. Im Zentrum steht die charakterliche Bildung der einzelnen Person und die Einbettung dieses Verhaltens in die jeweilige Gesellschaft. Die Tugendethik ist weniger gut geeignet für das Herausbilden allgemein gültiger Grundsätze. Sie hat keine klare Meinung zum Trolley Case.
Singularität: Spekulative Vorstellung einer „Intelligenzexplosion“. Diese soll sich ab dem Umschlagpunkt abspielen, ab dem Maschinen intelligenter als Menschen sind und in Eigenregie immer noch intelligentere Maschinen entwickeln könnten. In deren Folge könnte eine sogenannte Hyper-Intelligenz entstehen, die am Ende sogar die Weltherrschaft übernimmt.
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