Cloud als Alternative

Microsoft warnt vor Support-Stopp für Windows Server 2008

von - 15.11.2019
Warnung
Foto: VectorKnight / Shutterstock.com
Am 14. Januar 2020 ist das Support-Ende für Windows Server 2008 und Windows Server 2008 R2. Laut Microsoft riskieren Unternehmen, welche diese Systeme noch nutzen ab diesem Datum Sicherheitsprobleme und Compliance-Verstöße.
Es soll immer noch Unternehmen geben, die Windows Server 2008 nutzen und noch keine konkreten Pläne für die Migration auf ein neues Betriebssystem haben. Damit ab dem Stichtag keine Sicherheitslücken oder Verstöße gegen Compliance-Vorschriften zu riskieren sind, rät Microsoft zu einem Umzug der Server auf Azure. Die Migration in die Cloud gibt den Unternehmen mehr Zeit, um neue Lösungen für ihre Software-Anwendungen zu finden, die noch die Nutzung der alten Server erfordern.
„Die Zeit für eine geordnete Migration auf aktuelle Versionen ist nun zu kurz für Unternehmen, die diesen Schritt nicht schon länger planen“, sagt Patrick Schidler, Head of Cloud Marketing bei Microsoft Deutschland. „Mit einem Umzug von Windows Server 2008 und 2008 R2 auf Azure verschaffen sich Unternehmen die Zeit, die sie für einen geordneten Umstieg benötigen. Zudem erhalten Sie bei Azure auch über das Support-Ende hinaus kostenlose Updates und Sicherheitspatches und verhindern so Löcher in der IT-Sicherheit.“
Viele Unternehmen setzen noch auf Windows Server 2008 und Windows Server 2008 R2, weil sie entweder vor dem Aufwand der Server-Migration zurückschrecken oder Kompatibilitätsprobleme ihrer laufenden Anwendungen durch ein Update befürchten. Allerdings öffnen sich damit auch Sicherheitslücken, mit denen die IT anfällig für Angriffe wird. Zusätzlich gehen die Unternehmen das Risiko ein, gegen Compliance-Vorschriften zu verstoßen, zu denen ein funktionierendes Patch- und Änderungsmanagement gehört. Außerdem kann laut Microsoft in veralteten Server-Umgebungen die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nur schwer garantiert werden.
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder empfiehlt deswegen unter anderem, Systeme vom Internet zu trennen, die sich nicht mehr patchen lassen. Diese Vorgehensweise schützt aber nur bei Angriffen von außen, doch nicht gegen Datenlecks und Attacken, die aus Fahrlässigkeit oder böswillig aus den eigenen Netzwerken der Unternehmen kommen. Nur wenn ein System vollständig isoliert ist und der Datenaustausch komplett verhindert wird, können die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Schäden begrenzt werden, so Microsoft. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine vollständige Isolierung fast nie umsetzbar und durchzusetzen ist.
Wer den Umstieg auf ein modernes Server-Betriebssystem wie Windows Server 2019 oder den Serverbetrieb in Microsoft Azure bisher nicht geplant hat, sollte nun auf jeden Fall an die Modernisierung seiner Unternehmenssoftware denken. Microsoft bietet dafür zahlreiche Planungs- und Umzugshilfen auf seiner Website an. Für Kunden mit Software-Wartung (Software Assurance) besteht neben dem Umzug auf Microsoft Azure auch die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren kostenpflichtig erweiterte Sicherheitsupdates zu nutzen. Diese Updates aus dem „Extended Security Update Program“ müssen jedes Jahr für die betroffenen Server gekauft werden. Ein ähnliches Angebot ist auch für Desktop-Systeme mit dem auslaufenden Windows 7 erhältlich.

Microsoft empfiehlt die Cloud

Wegen der eingeschränkten Update-Möglichkeiten und der begrenzten Flexibilität empfiehlt Microsoft aber allen Unternehmen die Migration auf Azure. Für jene Systeme, die in die Azure-Rechenzentren von Microsoft migriert und dort registriert werden, stehen kostenlose Sicherheitsupdates für Windows Server 2008 und Windows Server 2008 R2 für drei weitere Jahre bereit. Der Betrieb der Server in den deutschen oder europäischen Rechenzentren von Microsoft ist steuer- und datenschutzrechtlich möglich und bietet den Unternehmen außerdem die Möglichkeit, vorgeschriebene Industriestandards wie etwa von der BaFin oder öffentlichen Aufsichtsbehörden einzuhalten.
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