Verbraucherschutz

Bitkom gegen Rückgaberecht bei Apps

von - 18.05.2013
Bitkom gegen Rückgaberecht bei App-Käufen
Der Branchenverband Bitkom sieht keinen Grund für ein Verbraucherrückgaberecht bei App-Käufen. Eine gesetzliche Regelung wäre eine realitätsferne Überregulierung, so der Verband.

Das von der Verbraucherschutzministerkonferenz thematisierte Rückgaberecht bei elektronischen App-Käufen lehnt der Branchenverband Bitkom ab. Der App-Markt sei auch ohne in gesetzlich fixiertes Verbraucherrückgaberecht nutzerfreundlich und transparent.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder nennt als Beispiel dafür die Möglichkeit, sich vor dem Kauf einer App über Screenshots und die Anzahl der Downloads informieren zu können. Außerdem hält er Nutzerbewertungen für ausreichend, um zu verhindern, dass man die Katze im Sack kauft. In vielen App-Stores gäbe es zudem bereits heute die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis innerhalb einer kurzen Frist eine bezahlte App wieder zurückzugeben. Längere Fristen, etwa 14 Tage, lehnt Rohleder ab.
„Es kann wohl niemand ernsthaft fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf. Eine Rückgabe von Film-DVDs, Musik-CDs oder E-Books, die bereits angeschaut, gehört oder gelesen wurden, ist aus diesen nachvollziehbaren Gründen heute ebenfalls nicht möglich. Die Rückgabe von In-App-Käufen, etwa einer aktuellen Tageszeitungs-Ausgabe, ist nach mehreren Tagen schwer vorstellbar – und übrigens auch bei der gedruckten Zeitung nicht vorgesehen“, so die Argumentation des Bitkom-Geschäftsführers.
Zudem gäbe es von vielen Apps bereits heute kostenlose, oft werbefinanzierte Test- oder Light-Versionen, mit denen sich der Nutzer ein Bild vom Funktionsumfang machen und entscheiden kann, ob er die Vollversion kaufen will. Damit sei der Kunde deutlich besser gestellt als bei vielen anderen Produkten.

Fazit

Klar, dass die Bitkom primär die Interessen ihrer Mitglieder bedient. Für den Verbraucher wäre ein gesetzliches Rückgaberecht von Apps ein Zugewinn.

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