File Sharing-Urteil

Hohes Strafe für unerlaubtes File Sharing

von - 23.12.2013
File Sharing-Urteil: Hohes Strafe für unerlaubtes File Sharing
Foto: swebits.org
Ein schwedisches Gericht hat den aktiven Nutzer einer File Sharing-Plattform zur bislang höchsten Geldstrafe im Bereich der digitalen Urheberrechtsverletzung verurteilt: 480.000 Euro.
Ein Bezirksgericht im schwedischen Västmanland hat einen 28-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe, dem Ableisten von 160 Arbeitsstunden und einer Geldstrafe von umgerechnet 480.000 Euro verurteilt – wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen über die Torrent-Plattform Swebits, wie der schwedische Urheberrechts-Verband Rights Alliance berichtet. Das Urteil ist erst vergangene Woche ergangen, nachdem der Fall sich bereits im Jahr 2011 ereignet hat.
Der zeitweise inhaftierte 28-jährige soll insgesamt 517 Filme über die seinerzeit sehr beliebte BitTorrent-Plattform Swebits verbreitet haben, die kurz nach Bekanntwerden des Falls ihren Betrieb eingestellt hat. Die ungewöhnlich hohe Geldstrafe von fast einer halben Million Euro wurde vom Gericht jedoch mit der Verbreitung eines einzigen Films begründet, der zum Zeitpunkt des Uploads noch gar nicht in den Kinos zu sehen war. Daraus seien weiterführende Ansprüche der Urheberrechtsinhaber entstanden – unter anderem sollen laut der schwedischen News-Plattform "ComputerSweden" sogar Rufschädigung und Umsatzeinbußen durch die schlechte Qualität der Digitalkopie für die drastische Strafe mit verantwortlich sein.
Experten sehen die Geldstrafe als deutlich zu hoch an – laut der schwedischen Piratenpartei und dem Blog "TorrentFreaks" seien sogar in den USA, wo man ja bekanntlich kaum Grenzen für Schadenersatzzahlungen kennt, nur 150.000 US-Dollar für derartige Vergehen üblich.

Fazit

Mit der exorbitant hohen Geldstrafe, zu der eine Privatperson für die Verbreitung nur eines Films verurteilt wurde, setzt die schwedische Justiz ein klaren Zeichen, was die Benutzer von File Sharing-Plattformen über die Landesgrenzen hinweg verunsichern dürfte.
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