Ab dem 1. April

Neue Regel ermöglicht EU-weiten Zugriff auf Online-Abos

von - 28.03.2018
Netflix
Foto: Denys Prykhodov / Shutterstock.com
Eine neue EU-Regel macht es möglich: Ab dem 1. April können Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix oder Spotify die Angebote überall in der EU nutzen. Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff häufig wegen fehlender Lizenzen für das Ausland verwehrt.
Verbraucher können auf ihre Online-Abos für Musik, Filme oder Sport künftig auch im Urlaub zugreifen. Am Ostersonntag, dem 1. April, tritt die neue EU-Verordnung zur "grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Bezahlinhalten" (Portabilitätsverordnung) in Kraft. Demnach müssen Anbieter von kostenpflichtigen Streaming-Abos wie Netflix, SkyGo, Amazon Prime oder Spotify ihren Kunden auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren.
Die zuständige EU-Kommissarin Marija Gabriel sprach in Brüssel von einer "virtuellen Erweiterung" des Reisegepäcks. Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff häufig wegen fehlender Lizenzen für das Ausland verwehrt.

Grenzen der Verordnung

Ein paar Wermutstropfen gibt es dennoch: Anbieter von kostenlosen Inhalten fallen nicht unter die neue Regel. Damit sind also auch Live-Streams und Mediatheken von TV-Sendern zu großen Teilen nicht betroffen - sie können sich der Neuregelung aber anschließen.
Zudem gilt die Portabilitätsverordnung nur für vorübergehende Aufenthalte. Das heißt, auf Reisen müssen Kunden die Leistungen im gleichen Umfang nutzen können. Wer jedoch dauerhaft in einem anderen EU-Land lebt, muss ein Abonnement im entsprechenden Land abschließen. Die Dienstanbieter dürfen im Zweifelsfall den Wohnort überprüfen, etwa über Ausweisdokumente oder die IP-Adresse eines Nutzers.
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