Recht auf Vergessenwerden

Entfernt Google Links zu bereitwillig?

von - 14.07.2014
Ende Juni hat Google damit begonnen, einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) entsprechend Links aus den Suchergebnissen zu entfernen. Jetzt stellt sich die Frage: Löscht der Konzern zu viel?
Foto: Shutterstock.com/turtix
Ende Juni hat Google damit begonnen, einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) entsprechend Links aus den Suchergebnissen zu entfernen. Jetzt stellt sich die Frage: Löscht der Konzern zu viel?
Mehr als 70.000 Anträge zur Löschung von Links auf mehr als 250.000 Webseiten sind bei Google eingegangen, seit der Konzern Anfang Juni 2014 ein entsprechendes Formular ins Netz gestellt hat. Diese Zahl nannte Googles Chef-Justiziar David Drummond in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Der Konzern bemühe sich um eine "schnelle und verantwortungsbewusste Umsetzung". Das Team überprüfe jeden einzelnen Antrag individuell, "meistens mit begrenzten Informationen und fast ohne Kontext". Drummond gibt zu, dass die Arbeitsabläufe nach gerade einmal zwei Monaten noch nicht vollständig entwickelt seien.
Die "Welt" kritisiert nun, dass der Konzern viele Eingaben "durchwinke", um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der Nachweis: Der Journalist Benedikt Fuest hatte beantragt, Google möge im Zusammenhang mit dem Namen das kleine, anonyme Blog "Alarmknopf" nicht mehr anzeigen. Dort war ein einige Monate alter Text des Autors harsch kritisiert worden. Google hätte diesen Antrag eigentlich ablehnen sollen, kommentierte der Kölner Medienrechtsexperte Christian Solmecke. Da Fuest sich öffentlich geäußert habe, bestehe ein Allgemeininteresse daran, dass seine Leser dazu ebenso öffentlich mitdiskutieren können. Zudem verletzte der Beitrag keine Persönlichkeitsrechte. Google gab jedoch dem Antrag statt und löschte den Link. Auch seien alle 80 Anträge, die Solmecke für Mandanten gestellt hatte, positiv beschieden worden.
Google löscht seit Ende Juni Links. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass der Internetkonzern Links zu personenbezogenen Informationen aus den Suchtreffern entfernen muss. In dem konkreten Fall ging es um einen Spanier, dessen Namen ein Medium 1998 im Zusammenhang mit einer Immobilienpfändung genannt hatte und der nach der Digitalisierung des Archivs deshalb in den Google-Ergebnissen auftauchte. Der Mann sah darin seinen Ruf geschädigt.
Verwandte Themen