EU-Zahlungsrichtlinie

Bafin gewährt Aufschub der PSD2

von - 16.08.2019
PSD2
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Ursprünglich sollte die EU-Zahlungsrichtlinie PSD2 am 14. September ohne Übergangsfrist in Kraft treten. Doch die Bafin gewährt nun einen Aufschub. Banken müssen diese Zeit zum Nachbessern nutzen.
Die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD2 sollte an sich am 14. September ohne Übergangsfrist in Kraft treten. Doch das soll sich nun ändern. Laut Finanz-Szene gewährt die Bafin angesichts des derzeit herrschenden Chaos einen Aufschub bei der PSD2.
Konkret bedeutet das, dass Banken die bislang existierenden, allerdings nicht-PSD2-konformen Kontoschnittstellen nun doch nicht Mitte September abklemmen dürfen. Dadurch können FinTechs und sonstige Drittanbieter ihr Geschäftsmodell vorerst weiter betreiben. Von den Banken fordert die Bafin diese Zeit zu nutzen, um bei ihren neuen Schnittstellen ordentlich nachzubessern.

Gravierende Mängel

Zahlreiche Branchenvertreter hatten bereits in den letzten Wochen bemängelt, dass die von den Banken bereitgestellten Schnittstellen gravierende Mängel aufweisen und dementsprechend "nicht marktreif" seien. Die Banken sollen nun noch genauere Vorgaben für die Umsetzung der Richtlinie erhalten.
Exekutivdirektor der Bankenaufsicht Bafin, Raimund Röseler, teilte in einem Schreiben mit: "Insbesondere wegen der funktionalen Mängel, wird es mir voraussichtlich nicht möglich sein, die mir vorliegenden Anträge bis zum 14.09.2019 positiv entscheiden zu können."
Mit der Entscheidung stellt sich die Bafin auf die Seite der FinTech. Sie entspricht damit dem Wunsch all jener sogenannten "Third Part Provider", die darauf angewiesen sind, diskriminierungsfrei auf Daten und Konten zuzugreifen und Zahlungen auslösen zu können.
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