Kaum Vollzeitstellen

Datenschutzexperten sind Mangelware

von - 28.01.2019
Sicherheitsexperte
Foto: Motortion Films / shutterstock.com
Nur wenige Unternehmen in Deutschland haben laut einer Umfrage des Bitkom eine Vollzeitkraft für den Datenschutz angestellt. Dabei sind viele Firmen immer noch mit der Umsetzung der DSGVO beschäftigt.
Susanne Dehmel
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung
(Quelle: Bitkom )
Nur etwa jedes dritte Unternehmen plant mit einer Vollzeitstelle für einen Datenschutzexperten. Und das, obwohl seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 dem Thema verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
Laut einer Bitkom-Studie stehen in 59 Prozent der Fälle dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung. Auf der anderen Seite der Medaille setzen gerade einmal vier Prozent der Unternehmen eine oder gar zwei Vollzeitkräfte auf das Thema an. Anzumerken ist hier, dass die Größe eines Unternehmen für die Anzahl der Datenschutz-Mitarbeiter eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Jedes dritte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern hat laut der Studie dafür bis zu vier Stellen vorgesehen. "Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsführung des Bitkom.
Obwohl die DSGVO jedoch seit rund einem dreiviertel Jahr gilt, sind viele Unternehmen immer noch damit beschäftigt, die entsprechenden Vorgaben umzusetzen. Oft wird hierfür auf die Hilfe von spezialisierten Kanzleien und Rechtsberatern mit Datenschutz-Know-how zurückgegriffen.

E-Privacy und E-Evidence kurz vor dem Start

Die Zeit drängt. Nicht zuletzt deshalb, weil inzwischen weitere Datenschutz-Verordnungen kurz vor dem Start stehen. So soll etwa die E-Privacy-Verordnung die DSGVO schon bald im Bereich elektronische Kommunikation ergänzen. Derzeit werden die Regeln auf EU-Ebene verhandelt.
Außerdem diskutiert wird in Brüssel gegenwärtig über die E-Evidence-Verordnung. Dabei geht es um den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel. Selbst wenn der Provider in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig ist als die ermittelnde Behörde, kann mit der E-Evidence-Verordnung dann die kurzfristige Herausgabe elektronischer Beweise gefordert werden. Sowohl E-Privacy als auch E-Evidence sieht der Bitkom allerdings eher kritisch und fordert Nachbesserungen.
Die Umfrage wurde im Auftrag des Bitkom von Bitkom Research durchgeführt. Befragt wurden dabei 502 für den Datenschutz verantwortliche Personen von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland.
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