Michael Kornfeld, dialog-Mail

Abmahnanwälte scharren nach EuGH-Urteil mit den Hufen

von - 31.07.2020
Kornfeld Michael
Foto: Elisabeth Kessler / JETZT Konferenzen
Das jüngste EuGH-Urteil, das zum Ende des Privacy Shield-Abkommens zwischen der EU und den USA geführt hat, sorgt für eine Menge Unsicherheit. Michael Kornfeld, Geschäftsführer von dialog-Mail, bringt im Interview Licht ins Dunkel.
Dürfen Unternehmen weiterhin personenbezogene Daten von Nutzern, Verbrauchern oder Arbeitnehmern in die USA senden? Eine Entscheidung dazu fällte jüngst der Europäische Gerichtshof. Er hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" gekippt. Damit ist die Datenübertragung persönlicher Daten von der EU in die USA in vielen Fällen illegal. Michael Kornfeld, Geschäftsführer von dialog-Mail, erklärt im Interview die Folgen.
Warum hat der EuGH das Privacy Shield-Abkommen eigentlich gekippt?
Michael Kornfeld: Um es etwas flapsig auszudrücken: Weil das Thema Datenschutz in den USA keinen Stellenwert hat - jedenfalls nicht jenen wie in Europa. Die Datenschutzgrundverordnung (Anm.: DSGVO) schreibt jedoch vor, dass personenbezogene Daten nur dann in ein Drittland übermittelt werden dürfen, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau herrscht. Da das in den USA nicht der Fall ist, haben die Europäische Kommission und die USA das "Privacy Shield" vereinbart. Damit konnten sich teilnehmende amerikanische Anbieter verpflichten, sich an europäische Datenschutz-Standards zu halten. So war die Datenübermittlung legal und damit der Einsatz amerikanischer Dienstleister möglich. Doch faktisch war durch das Privacy Shield der Datenschutz absolut nicht ausreichend gewährleistet. Die Folge war nun, dass der EuGH im Juli 2020 auch das "Privacy Shield" für unzulässig erklärt hat.
 
Was sind die direkten Konsequenzen der EuGH-Entscheidung?
Michael Kornfeld: Mit der Entscheidung sind Datentransfers zwischen europäischen Unternehmen und amerikanischen Anbietern, die sich ausschließlich auf das gekippte Abkommen (Privacy Shield) stützen, ab sofort nicht mehr möglich respektive nicht legal.
 
Wie lange ist eigentlich die Übergangsfrist? Wie schnell muss ich reagieren?
Michael Kornfeld: Es gibt keine Übergangsfrist. Wie schon bei dem Vorgänger-Abkommen "Safe Harbor" hat der EuGH das Abkommen schlicht für ungültig erklärt. Damit gilt automatisch und ab sofort der Zustand vor beziehungsweise ohne Abkommen.
 
Ist aus Ihrer Sicht eine baldige politische Lösung zu erwarten?
Michael Kornfeld: Meiner Meinung nach ein klares "Nein". Durch das Urteil heißt es "zurück an den Start" für die Europäische Kommission. Aufgrund der Tatsache, dass der EuGH bei seiner Begründung durchaus klare Worte fand, kann die Kommission nicht einfach wieder auf die Schnelle ein weiteres Abkommen verhandeln - das wäre politisch nicht durchsetzbar.
Es muss nun also auf politischer Ebene über einen Ausgleich der Interessen verhandelt werden. Das ist angesichts der großen Meinungsunterschiede zu dem Thema, der Unberechenbarkeit und des Egoismus der Trump-Regierung und aufgrund der bevorstehenden Wahlen in den USA sicher kein einfaches Unterfangen. Daher ist nicht in Wochen oder Monaten, sondern voraussichtlich erst in Jahren mit einer tragfähigen politischen Lösung zu rechnen.
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