Formalien geklärt

Weg frei für Corona-Direkthilfen für KMUs

von - 30.03.2020
Geschlossen
Foto: Uwe Zucchi / dpa


Aufträge und Umsätze eingebrochen - aber laufende Kosten gehen weiter. Viele kleine Firmen stehen wegen der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand. Bundeszuschüsse sollen nun bald fließen.
In der Corona-Krise soll in den nächsten Tagen die Auszahlung von Direkthilfen an Millionen von kleinen Firmen, Soloselbstständigen und Freiberufler beginnen. Auch Landwirte sollen unterstützt werden.
Insgesamt geht es um Bundesmittel von bis zu 50 Milliarden Euro. Bund und Länder einigten sich auf eine Verwaltungsvereinbarung, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium mitteilten. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.
Wegen der drastischen Auswirkungen der Corona-Krise fürchten viele Soloselbstständige um ihre Existenz - also etwa Musiker, Fotografen, Künstler, Heilpraktiker, Dolmetscher oder Pfleger. Viele Geschäfte mussten schließen, Messen, Veranstaltungen und Konzerte wurden abgesagt. Aufträge und Umsätze vieler Solo-Selbstständiger sind weggebrochen.
Ziel ist des Programms ist es, Liquiditätsengpässe bei Firmen zu überbrücken, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Konkret bekommen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro.

Auch Land- und Forstwirtschaft betroffen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte. "Denn ebenso wie für andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ist auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch." Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sprach von einem wichtigen Signal für die Land- und Forstwirtschaft. "Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms kommt." Ziel sei es, heimische Erzeugung zu unterstützen und aufrecht zu erhalten.
Die Antragsteller müssen versichern, durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein. Die Firmen dürfen sich nicht bereits am 31. Dezember in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Die Anträge können über Stellen der Ländern gestellt werden, meist sind dies staatliche Förder- oder Investitionsbanken.
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