Hier finden Sie aktuelle Sicherheitshinweise, Meldungen zu neuen Online-Diensten sowie zu Hard- und Software-Neuheiten rund um den PC und mobile Geräte wie Tablets oder Smartphones.
Die Telekom testet beim Glasfaserausbau in kleineren Städten wieder das Prinzip der Vorvermarktung an - und kündigt 60.000 Glasfaserkilometer für das Jahr 2018 an.
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Seit Anfang 2017 sammeln Android-Smartphones im Hintergrund die Standortdaten der Anwender. Dies ist selbst der Fall, wenn die Nutzung von Ortungsdiensten deaktiviert ist.
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Offenbar beabsichtigt Broadcom weiterhin die Übernahme des Wettbewerbers Qualcomm. Medienberichten zufolge stellt der Chipkonzern den Qualcomm-Aktionären ein besseres Angebot in Aussicht.
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Der Ccleaner wird nach der Übernahme durch den Sicherheitsspezialisten Avast im Bundle mit der hauseigenen Security-Suite angeboten. Wer bei der Installation nicht auf die Zusatzsoftware achtet, hat eventuell mit Problemen zu kämpfen.
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Der MetaMiner des Fraunhofer SIT will Smartphone-Nutzern dabei helfen, das Tracking von Android-Apps zu entlarven und den Datenabfluss zu verhindern.
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ProtonMail-Nutzer können ab sofort auf einen verschlüsselten Kontaktmanager zurückgreifen. Dabei kommt eine Zero-Access-Verschlüsselung zum Einsatz, wodurch selbst der Anbieter nicht die Kontaktinformationen abrufen kann.
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Irland beugt sich nun doch dem Druck der EU-Kommission und fordert die 13 Milliarden Euro an Steuerschulden von Apple ein. Trotzdem gehen sowohl Apple als auch Irland weiterhin gegen das Urteil der EU-Kommission vor.
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Microsoft stellt seinen Insider-Preview-Nutzern eine von Cortana unabhängige Suchoberfläche zur Verfügung. Seit dem Anniversary-Update war die Suchfunktion direkt mit der digitalen Sprachassistentin verknüpft. Das soll sich jetzt wohl wieder ändern.
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Die Skandale häufen sich: Uber muss nun auch einen großen Datendiebstahl zugeben. Bereits vor gut einem Jahr sind Informationen von rund 50 Millionen Fahrgästen gestohlen worden. Das Start-up verschwieg den Vorfall bis jetzt.
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Der Käuferschutz ist ein hohes Gut. Doch auch der Verkäufer muss geschützt werden, betont der BGH. Trotz Paypal-Käuferschutzes müssen Klagen möglich sein. Auch so ist der Kunde noch in komfortabler Lage.
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