Anders als klassische Partnervermittlungsinstitute haben Online-Plattformen wie Parship einen einklagbaren Anspruch auf Vergütung. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden.>>
Vodafone setzt bei seinem Kernnetz auf den schwedischen Ausrüster Ericsson. Chinesische Zulieferer wie Huawei finden auch hier keine Berücksichtigung.>>
Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden.
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Nationale Datenschutzbehörden können in Ausnahmefällen gegen Verstösse von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuungunsten von Facebook hervor.>>
Der Möbelhändler Ikea und Lautsprecher-Anbieter Sonos machen gemeinsame Sache: Sie bringen ein neues Modell der gemeinsam entwickelten "Symfonisk"-Lautsprecher auf den Markt, das aussieht wie ein Bild und sich aufhängen lässt.>>
Der neue Ericsson Mobility Report zeigt: Während in Nordamerika, Nordostasien und den Golf-Staaten der 5G-Ausbau schon weit fortgeschritten ist, hinkt Westeuropa beim Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration noch hinterher.>>
Medizintechnik, kritische Infrastruktur, industrielle Fertigung - die Einsatzmöglichkeiten von Quantencomputern sind enorm. Eine erste dieser superschnellen Anlagen hat es nun nach Europa geschafft.>>
In Großbritannien nehmen die Wettbewerbshüter die beiden Plattform-Giganten Google und Apple ins Visier. Auch Facebook sieht sich mit einem neuen Urteil des EuGH konfrontiert.>>
Der Bundestag hat die Vorschriften für Online-Marktplätze verschärft, um die Angebote für Verbraucher transparenter zu machen. So müssen Vergleichsplattformen im Internet künftig angeben, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleistungen bewerten.>>