Wettbewerb

Britische Kartellwächter prüfen Smartphone-Markt mit Google und Apple

von - 16.06.2021
Google und Apple
Foto: Daria Nipot/Shutterstock
In Großbritannien nehmen die Wettbewerbshüter die beiden Plattform-Giganten Google und Apple ins Visier. Auch Facebook sieht sich mit einem neuen Urteil des EuGH konfrontiert.
Britische Wettbewerbshüter nehmen den Smartphone-Markt mit seinen nur noch zwei großen Plattformen unter die Lupe. Google und Apple hätten faktisch eine Duopol-Position bei Betriebssystemen, App-Stores und Webbrowsern, erklärte die Kartellbehörde Competition and Markets Authority (CMA) am Dienstag. Sie wolle nun prüfen, ob dies Innovationen bremse und höhere Preise für Verbraucher zur Folge habe.
Mehr als 80 Prozent der weltweit verkauften Smartphones laufen mit dem Google-Betriebssystem Android. Apple mit seinen iPhones hält praktisch den Rest des Marktes, andere Software spielt so gut wie keine Rolle. Bei den Download-Plattformen ist die Lage ähnlich. Auf den iPhones können Anwendungen nur in Apples App Store heruntergeladen werden. Bei Android sind zwar auch andere Plattformen zugelassen, die meisten Nutzer greifen dafür aber auf Googles Play Store zurück.
Ähnliche Untersuchungen zum Wettbewerb im Smartphone-Markt gibt es bereits unter anderem in Japan.

„Die Internet-Riesen werden es künftig schwerer haben“

Unterdessen muss auch Facebook bangen: Nationale Datenschutzbehörden können in Ausnahmefällen gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuungunsten von Facebook hervor.
Hintergrund ist ein Verfahren aus Belgien. Das zuständige nationale Gericht entschied, "dass das soziale Netzwerk Facebook die belgischen Internetnutzer nicht ausreichend über die Erhebung und Nutzung der betreffenden Informationen informiert habe", heißt es in einer Mitteilung des EuGH.
Facebook legte Berufung ein und argumentierte unter anderem, die belgischen Behörden seien nicht zuständig. Zwar sei es grundsätzlich Aufgabe der federführenden Behörde zu beschließen, ob das Verhalten eines Unternehmens gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Sie könne eine Entscheidung jedoch nicht alleine treffen, sondern müsse "loyal und wirksam" mit den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Zudem gebe es Ausnahmen, etwa wenn ein Fall nur mit einer Niederlassung im jeweiligen Land zusammenhängt oder nur Menschen aus dem Mitgliedsstaat beeinträchtigt sind.
"Die Internet-Riesen werden es künftig schwerer haben, sich durch eine geschickte Standortwahl einer effektiven Kontrolle zu entziehen", teilte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mit. Das stärke die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Anspruch auf transparente Regeln und sichere Verfahren zum Schutz ihrer persönlichen Daten hätten.
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