Datenschutzbehörde macht ernst
1,24 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld für AOK
von
Nils
Müller - 07.08.2020
Foto: Alexander Limbach / shutterstock.com
Missverständliche Einwilligungsformulare ziehen hohe Strafzahlung nach sich. Im Falle der AOK wurde die hohe Summe der Buße mit der Größe und Bedeutung des Unternehmens begründet.
DSGVO-Verstoß: Die AOK Baden-Württemberg kommt ein Fehler bei Gewinnspielformularen teuer zu stehen.
(Quelle: com! professional / Screenshot )
Dies hat die Datenschutzbehörde Baden-Württembergs jedoch, zumindest laut ihrer Pressemitteilung, nicht zur Verhängung des Bußgelds veranlasst. Vielmehr moniert sie, dass die verwendeten Einwilligungsformulare missverständlich konzipiert waren. Zwar hatten die Gewinnspielteilnehmer die Formulare unterschrieben, gleichzeitig war jedoch die Checkbox auf dem Einwilligungsblatt in mehreren Fällen nicht angekreuzt. Die fehlende Eindeutigkeit und Verständlichkeit der Einwilligungen habe deren Unwirksamkeit zur Folge, was den mit der Einhaltung des Datenschutzrechts betrauten Mitarbeitern der AOK hätte auffallen müssen. Infolgedessen hätte die AOK die Daten der Gewinnspielteilnehmer löschen oder zumindest neue Einwilligungen einholen müssen.
Hohe Strafe trotz Kooperation mit Behörden
Die Höhe des Bußgelds überrascht insofern, als die AOK Baden-Württemberg nach Bekanntwerden der Vorwürfe eng mit der Datenschutzbehörde kooperiert hat. So etwas hat diese in der Vergangenheit oft zu milden Bußgeldern bewogen. Die Datenschutzbehörde begründet die Höhe des Bußgelds insbesondere mit der Größe und der Bedeutung der AOK Baden-Württemberg als gesetzliche Krankenkasse.
Der Fall zeigt einmal mehr die Wichtigkeit interner Kontrollmaßnahmen. Technische und organisatorische Prozesse sollten stets so gestaltet werden, dass die Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungsprozessen gewährleistet ist und regelmäßig überprüft werden kann. Unterschätzt werden sollte auch nie die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden, da davon auszugehen ist, dass das Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg bei unterbliebener Kooperation noch wesentlich höher ausgefallen wäre.