Account-Sharing

Ist das Teilen eines Streaming-Zugangs eigentlich illegal?

von - 01.02.2022
Menschen beim Musikhören
Foto: Shutterstock / Rawpixel.com
Den Streaming-Anbietern ist es ein Dorn im Auge, unter den Nutzern gilt es als besonders clever: Einer bucht ein Streaming-Angebot und stellt es anderen zur Verfügung. Eine Juristin beantwortet die Frage, ob dieses Kundenverhalten legal ist.
Skalierung einmal andersherum gesehen: Der unternehmerische Reiz an Streaming-Angeboten liegt daran, dass die operativen Kosten, die für jeden zusätzlichen Kunden aufgewendet werden müssen, minimal sind. Wenn statt fünf zahlenden Kunden fünf Millionen ein Musikstück streamen, steigt in erster Linie der Profit.
Doch unter Verbrauchern greift zunehmend eine Kostenlos-Mentalität um sich: Account-Daten von Diensten wie Netflix werden unter Bekannten und Verwandten geteilt. Das Unrechts-Bewusstsein ist dabei äußerst gering ausgeprägt. Denn schließlich entsteht dem Anbieter ja kein wirklicher Schaden, wenn einer mehr zuguckt.

Die AGB sind entscheidend

Doch ist ein solches Account-Sharing auch legal? Dazu erklärt Juristin Micaela Rassat von der Ergo Rechtschutz Leistungs-GmbH: "Wer ein Streaming-Abo abschließt, geht mit dem Anbieter einen Nutzungsvertrag ein und muss sich an die daraus resultierenden vertraglichen Pflichten halten, sprich: die Nutzungsbedingungen. Abhängig vom gewählten Tarif ist die Nutzung des Accounts meist auf eine bestimmte Anzahl an Personen im gleichen Haushalt oder Geräten begrenzt. Diese Angaben finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil des Vertrags sind."
Verstößt ein Nutzer gegen diese Bedingungen, so Rassat, drohen ein Ausschluss von der Nutzung des Angebots oder sogar Nachzahlungs- und Schadenersatzforderungen. Von dieser eher theoretischen Möglichkeit, so ihre Einschätzung, wird allerdings in Deutschland noch nicht Gebrauch gemacht.

Kontrolle statt Strafandrohung

Stattdessen setzen die Streaming-Anbieter auf technische Kontrollmechanismen, um eine unerwünschte Doppelnutzung zu vermeiden. So gibt es etwa US-Anbieter, die dem registrierten Account-Inhaber einen neuen Code zusenden, sobald sich ein neuer Nutzer anmeldet - und nur mit diesem Code ist die Nutzung möglich. Auch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung kann unerwünschte Mehrfachnutzung deutlich erschweren. Wenn der Account-Inhaber bei jeder Neu-Anmeldung diese erst mit seinem Smartphone freischalten muss, beschränkt das den Kreis der Mithörer automatisch.
Allerdings sollten Anbieter von Abo-Angeboten, die sich zum Teilen eignen, bei der Wahl ihrer Verifikationsmaßnahmen Augenmaß wahren. Denn wenn man, nur um ein paar "Schwarzhörer" auszufischen, einem Großteil der zahlenden Kundschaft nervige Authentifikationsmaßnahmen abverlangt,  riskiert man deren Akzeptanz.
Erfolg versprechender scheint da, dem Wunsch der Kunden mit großem Freundeskreis entgegenzukommen, etwa indem man ihnen vergünstigt Mehrfach-Accounts anbietet. Auch so kann ein Anbieter Skaleneffekte nutzen, denn die Akquisekosten pro Nutzer lassen sich mit Mehrfachaccounts senken. 
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