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Megaupload: Das droht jetzt den Nutzern

von - 23.01.2012
Megaupload: Das droht jetzt den Nutzern
Illegale Angebote findet man im Internet vor allem bei den zahlreichen Sharehostern. Wer hier Dateien hoch- und herunterlädt, ist aber nicht anonym. Das Aus für megaupload.com könnte auch für die Nutzer Konsequenzen haben.
Bei einem Share- oder Filehoster kann jedermann beliebige Dateien hoch- und herunterladen. Das ist teilweise kostenlos möglich, allerdings müssen dann Wartezeiten und geringere Geschwindigkeiten in Kauf genommen werden. Die Premiumangebote bieten mehr Komfort, kosten dafür aber Geld und erfordern eine persönliche Registrierung.
Dass die Betreiber damit jede Menge Geld verdienen können, zeigt das Beispiel Megaupload. Laut Anklageschrift sollen die Zahlungen von Premiumnutzern bei mehr als 150 Millionen US-Dollar gelegen haben. Dazu kommen noch Erlöse aus dem Anzeigengeschäft. Den Betreibern wird vorgeworfen, die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken gefördert und initiiert zu haben. Megaupload hatte mehr als 180 Millionen registrierte Nutzer und 50 Millionen Besucher täglich. Die Downloadsite soll etwa 4 Prozent des gesamten Internetverkehrs verursacht haben.
Am 20.01.2011 lief auf Initiative des FBI eine Polizeiaktion gegen die Betreiber in acht Staaten an. Dabei wurden zahlreiche Computer beschlagnahmt. Die Sites megaupload.com, megavideo.com und megaporn.com sind seitdem gesperrt. In Neuseeland wurden Kim Schmitz („Kim Dotcom“) und drei weitere Beschuldigte in Gewahrsam genommen. Ihnen droht die Auslieferung in die USA. Schmitz ist eine schillernde Figur des Internet-Zeitalters. Seine Karriere begann er in den 90er Jahren als Hacker und machte dann immer wieder durch dubiose Firmengründungen auf sich aufmerksam. 2002 wurde Schmitz vom Amtsgericht München wegen Insiderhandels zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Jahr 2007 tauchten erste Gerüchte auf, die Schmitz mit dem Sharehoster Megaupload in Verbindung brachten.
Können sich Sharehoster strafbar machen?
Sharehoster stellen die Infrastruktur für den Up- und Download zur Verfügung. Welche Dateien die Benutzer hier einstellen, unterliegt nicht der Kontrolle des Betreibers. Die Geschäftsbedingungen schließen in der Regel jedoch Material aus, dessen Besitz rechtswidrig ist. Wenn ein Benutzer gegen die Geschäftsbedingungen verstößt und der Betreiber davon Kenntnis erlangt, muss er die Dateien löschen. Dem Anbieter des Speicherdienstes ist aber nicht zuzumuten, dass er die Dateien vorab kontrolliert. Der Filehoster Rapidshare beispielsweise hat diese Feststellung nach mehreren Gerichtsprozessen erreicht. Ähnliches gilt für die Betreiber von Internet-Foren. Auch hier ist zuerst der Autor eines Beitrags für den Inhalt verantwortlich. Der Forums-Betreiber kann allerdings haftbar gemacht werden, wenn er von einem Verstoß erfährt und diesem nicht nachgeht (siehe Störerhaftung: Schluss mit den Forumsabmahnungen).
Im Fall von Megaupload wird die Anklage beweisen müssen, dass die Betreiber von den illegalen Aktivitäten der Nutzer gewusst haben. Die Anklageschrift unterstellt dies schon mit der Bezeichnung „Mega Conspiracy“ für die Gruppe der Angeklagten.
Ganz sicher scheinen sich inzwischen aber auch die Anbieter anderer Filesharing-Dienste nicht mehr über die Legalität ihres Angebots zu sein. Am Sonntag hat beispielsweise die Sharehoster Filesonic die Tauschfunktion deaktiviert. Es ist jetzt nur noch möglich Dateien herunterzuladen, die man vorher selbst hochgeladen hat.
Können Magaupload-Nutzer belangt werden?
Niemand weiß bisher, welche Protokolldateien und Kundendaten auf den beschlagnahmten Servern von Megaupload zu finden sind. Sollte aus diesen hervorgehen, welcher Benutzer welche Dateien hoch- oder heruntergeladen hat, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen. Nach aktuellen Gerichtsurteilen zum Thema „Filesharing“ hätten wahrscheinlich nur Nutzer mit Strafverfolgung zu rechnen, die anderen Nutzern urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung gestellt haben. Multipliziert man die Kosten von beispielsweise 20 Euro für eine Video-DVD mit der fiktiven Anzahl von einer Million Downloads, ergibt sich ein Schaden von 20 Millionen Euro. Dafür lohnt sich ein Prozess. In der Realität sind die Schadenersatzforderungen meist deutlich geringer. Trotzdem drohen hohe Geld- und Haftstrafen.
Wer die Filmdateien nur herunterlädt, handelt natürlich auch illegal. Allerdings hat der Downloader einer Datei - um beim Beispiel zu bleiben - nur einen Schaden von 20 Euro angerichtet. Hier hat eine Anklageerhebung wenig Sinn.
Damit es überhaupt zu einer Anklage kommt, müssten zudem die US-Behörden gerichtsverwertbare Daten innerhalb einer kurzen Frist an deutsche Strafverfolgungsbehörden übergeben. Ob und wann das geschehen soll, ist aber bisher nicht bekannt.
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