Sicherheit

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt im November

von - 15.10.2012
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt im November
Ab dem kommenden Jahr wird die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM verpflichtend eingeführt. Das soll Kosten und Aufwand reduzieren. Steuerpflichtige sollten aber die gespeicherten Daten genau prüfen.
Die deutschen Finanzämter führen ab dem 1. November 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM ein. Arbeitgeber können dann ab dem 1. Januar 2013 sämtliche steuerrelevanten Daten ihrer Angestellten über die Internetseite elster.de zentral abrufen. Die Daten selbst sind bereits in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Eigentlich sollte das Verfahren schon im Januar 2012 starten. Der Termin wurde dann aber wegen technischer Probleme mehrfach verschoben.
Arbeitnehmer sind nun aufgefordert, ihre Daten wie Lohnsteuerklasse, Freibeträge oder den Familienstand zu überprüfen, da offenbar viele Informationen fehlerhaft sind. Ist nämlich ein Steuerbescheid falsch, drohen unter Umständen hohe Nachzahlungen. Bisher eingetragene Freibeträge müssen für das Jahr 2013 in jedem Fall bis Ende 2012 neu beantragt werden. Wer das versäumt, bekommt sein Geld erst beim nächsten Lohnsteuerausgleich zurück.
Seit dem 13.09.2012 können sich Arbeitnehmer auf der Internetseite der Finanzbehörde elster.de registrieren. Danach wird ihnen eine PIN zugesandt, über die sich der Zugang freischalten lässt. Dann können die persönlichen Daten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind, eingesehen und bei Bedarf beim zuständigen Finanzamt korrigiert werden.
Wer dabei Hilfe benötigt, kann sich beispielsweise durch Lohnsteurhilfevereine oder Steuerberater unterstützen lassen. Sind Daten nicht korrekt gespeichert, sollte der Arbeitnehmer das zuständige Finanzamt spätestens bis Ende April 2013 darüber informieren. Jede Veränderung wie Familienstand oder Wohnsitz, muss dem Finanzamt auch weiterhin direkt mitgeteilt werden. Anträge auf Freibeträge müssen ebenfalls jedes Jahr neu gestellt werden.
Die Finanzverwaltung gewährt den Arbeitgebern für die Umstellung eine Kulanzfrist bis zum 31.12.2013. Der Einstieg soll flexibel und in Koordination mit dem jeweiligen Softwarehersteller sowie dem Steuerberater erfolgen. Um Daten abrufen zu können, benötigt der Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers.
Wie sicher ist ELStAM ?
In der Beschreibung der Finanzverwaltung zum Thema Sicherheit heißt es ."Die Übermittlung der Daten erfolgt durch Authentifizierung des Übermittlers und über verschlüsselte Leitungen." Ob ein Risiko besteht, dass sich Unberechtigte Zugriff auf die Datenbank verschaffen, wird nirgendwo erwähnt. Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt ausschließlich mit gültiger Elster-Authentifizierung und der Steuernummer der lohnsteuerlichen Arbeitsstätte. Der Zugriffsschutz auf die Datenbank wird gewährleistet durch die Steuernummer des Arbeitgebers, die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers.
Die Abrufdaten der Arbeitgeber werden in der Regel zwei Jahre bei der Finanzverwaltung gespeichert. Zum Abruf der Daten ist aber nur jeweils der aktuelle Arbeitgeber befugt. Arbeitnehmer können außerdem bestimmten Arbeitgeber den Abruf der Daten erlauben oder verbieten. Kann der Arbeitgeber allerdings wegen einer Sperrung keine ELStAM abrufen, ist er verpflichtet die Steuerklasse VI anzuwenden.
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