Sicherheit

Abofalle bei Online-Schuhgeschäft JustFab?

von - 12.09.2012
Abofalle bei Online-Schuhgeschäft JustFab?
Erst kürzlich hat der Bundestag mit dem Gesetz zum Schutz gegen Abofallen die sogenannte Button-Lösung verabschiedet. Medienberichten zufolge lockt der Online-Händler JustFab seine Kunden trotzdem in die Abofalle.
Frauen — so gibt es die Werbebranche seit Jahrzehnten vor — lieben Schuhe über alles. Und glaubt man den Umfragen und den Umsätzen, zieht diese Marketing-Strategie bei der modernen Frau hervorragend. Das allseits propagierte „Schuhekaufen macht Frauen glücklich“ ist selbst bei den größten Zumutungen für Füße ein zugkräftiges Geschäftsmodell.
Die Geschäfte mit diesem vermeintlichen Glück florieren zunehmend auch über Onlineshops. Einer der Anbieter ist beispielsweise das Startup-Unternehmen JustFab. Hier zielt das Geschäftsmodell auf Kundenbindung und damit Stammkundschaft ab. Mit gekonnten Abbildungen von teils glamourösen Damenschuhen aller Art und dem entsprechenden Repertoire an Handtaschen, wird an den „natürlichen“ Instinkt der von Modedesignern definierten modernen Frau appelliert. Dazu bietet das Unternehmen einen Style-Check. Danach erhält jede Kundin ein begrenztes und individuelles Angebot.
Entschließt sich die Kundin zum Kauf, kann sie diesen über eine sogenannte "Gast-Mitgliedschaft" abwickeln. Hier kostet das paar Schuhe dann zwischen 49,95 Euro bis 79,95 Euro. Alternativ kann sie aber auch eine "VIP-Mitgliedschaft" wählen. Damit kostet das Paar Schuhe nur noch 39,95 Euro.
Dieses Angebot wirkt umso verlockender, als hier ausdrücklich eine "kostenlose Mitgliedschaft" angepriesen wird. Etwas weiter unten heißt es dann lapidar: "Deine einzige Verpflichtung ist Deine Boutique einmal bis zum 5. des Monats zu besuchen!"
Doch Vorsicht! Die Falle steckt hier - wie so oft - im Kleingedruckten der AGB. Hier heißt es nämlich: Wer den Besuch versäumt oder bei seinem Besuch nicht auf den Button Pausieren klickt, wird zum Kaufen verpflichtet. Das bedeutet, dass VIP-Mitgliedern jeden Monat automatisch 39,95 Euro von ihrem Konto abgebucht werden, egal ob sie Schuhe bestellt haben oder nicht. Dafür erhalten sie einen Gutschein für den nächsten Monat. Eine Rückbuchung sei nicht möglich. Vertraglich hat ein Kunde nur dann die Chance auf eine Unterbrechung des monatlichen Kaufes, wenn er jedes Mal zwischen dem 1. bis 5. eines Monats das Online-Geschäft persönlich aufsucht und mitteilt, speziell diesen Monat keine Schuhe kaufen zu wollen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung sucht der Nutzer bei Justfab.de vergeblich. Auf der Justfab’s Facebook-Seite mehren sich allerdings Beschwerden, dass auch Kundinnen, die sich bisher nur angemeldet aber noch nichts gekauft haben, 39,95 Euro abgebucht wurden. Auch sie würden ihr Geld nicht zurückerstattet bekommen.
Nach einem Bericht des Stern, hält die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin diese Vorgehensweise für irreführend, da es sich hierbei um ein verstecktes Abo handele. Deshalb sei die Klausel in der AGB möglicherweise unwirksam.
Das US-Unternehmen selbst kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen, da die Mitgliedschaft jederzeit zum Monatsende schriftlich oder telefonisch gekündigt werden kann. Kunden werden zudem in der Bestellbestätigung und in monatlichen E-Mails auf die Kosten hingewiesen, wenn sie nicht den "Pausieren"-Button anklicken.
Verwandte Themen